Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (GBU): Aufgabe von Vorgesetzten
Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind gesetzlich vorgeschrieben und damit ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Als Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen zahlen sie direkt auf das Risikomanagement von Unternehmen und Institutionen ein.
Die Teilnehmer beschäftigen sich mit den gesetzlichen Grundlagen, lernen die rechtlichen Anforderungen an eine aussagefähige und korrekte GBU kennen und setzen sich mit anerkannten Konzepten zu deren Erstellung auseinander. Weitere vertiefende Themen sind Gefährdungsfaktoren, Verantwortlichkeiten, abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung und Wirksamkeitskontrolle sowie die Beteiligung der Beschäftigten.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, betriebliche Vorgesetzte, Betriebsrat
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte
- Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 BetrSichV (Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen)
- Betriebliche Umsetzung, Wirksamkeitskontrolle
- Praxisbeispiele, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer
16 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Veranstaltungs-Code | FB24-151300-51720924 |