Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Verlag Dashöfer GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Steuervorteile nutzen. Leistung belohnen. Nettogehälter erhöhen. Lohnnebenkosten sparen. So erfreuen und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Doch Achtung: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind immer aus der Sicht der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer zu beurteilen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie richtig verfahren. Lohnsteuer fällt nur dann an, wenn die Sachzuwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen sind. Insoweit ist eine Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erforderlich. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellen Sachzuwendungen an das Personal grundsätzlich Lieferungen oder sonstige Leistungen dar. Dies trifft jedoch nicht auf alle Arten von Sachzuwendungen zu. Welche Besonderheiten gelten, wann die lohnsteuerlichen Werte für die Umsatzsteuer zu übernehmen sind (und wann nicht) sowie ob und in welcher Höhe die dem Arbeitgeber entstandenen Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Steuervorteile nutzen. Leistung belohnen. Nettogehälter erhöhen. Lohnnebenkosten sparen. So erfreuen und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Doch Achtung: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind immer aus der Sicht der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer zu beurteilen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie richtig verfahren. Lohnsteuer fällt nur dann an, wenn die Sachzuwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen sind. Insoweit ist eine Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erforderlich. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellen Sachzuwendungen an das Personal grundsätzlich Lieferungen oder sonstige Leistungen dar. Dies trifft jedoch nicht auf alle Arten von Sachzuwendungen zu. Welche Besonderheiten gelten, wann die lohnsteuerlichen Werte für die Umsatzsteuer zu übernehmen sind (und wann nicht) sowie ob und in welcher Höhe die dem Arbeitgeber entstandenen Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.
- Geldwerter Vorteil
- Definition, Entstehung und Berechnung
- Arbeitslohn/Sachbezug
- Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwand im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
- Aufmerksamkeiten lohnsteuerrechtlich (z. B. Geschenke, Getränke und Genussmittel) und deren umsatzsteuerliche Behandlung
- Behandlung von Gutscheinen aus lohn- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht
- umsatzsteuerliche Besonderheiten
- bei KfZ-Gestellung
- bei Mahlzeiten
- Besonderheiten beim Vorsteuerabzug
- aus Reisekosten
- aus KfZ-Kosten
- aus Bewirtungskosten
- aus Geschenken/Aufmerksamkeiten
- aus Betriebsveranstaltungen
- Mit neuer Rechtsprechung zu Nutzungsentgelten bei der Firmen-PKW Besteuerung
- Betriebsveranstaltungen / Beachtung des 110 € Freibetrages
- Rabattgewährung durch Dritte
- Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
- Bewertung von Sachbezügen
- Erscheinungsformen und Bewertung (z. B. Verpflegung/Bewirtung, Unterkunft, KfZ-Gestellung, Zuwendung von Waren/Leistungen)
- Pauschalierungsmöglichkeiten
- Pauschalierung gem. § 40 EStG
- Pauschalierung gem. § 37b EStG
- Steuervorteile nutzen / Leistung belohnen / Mitarbeiter erfreuen / Nettogehälter erhöhen / Lohnnebenkosten sparen
- Kompakter Überblick über die aktuellen Anforderungen seitens der Finanzverwaltung
- Alles zu Betriebsveranstaltungen, Bewirtung, Gesundheitsförderung, Incentives, PKW und Reisekosten
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