Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Schadensfälle und Brände in Verkaufsstätten sind immer wieder Gegenstand medienintensiver Berichterstattungen. Deshalb wird in zunehmendem Maße sowohl über gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten), als auch von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter* gefordert. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten in Verkaufsstätten orientiert sich dabei z.B. an der Größe der Verkaufsfläche, Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Verkaufsstätten wie etwa Warenhäuser, Baumärkte, Textilmärkte und alle weiteren Verkaufsstätten mit hohem Publikumsaufkommen, sind daher zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet. Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten in Verkaufsstätten liegen darin, den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/Unternehmer) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und präventiven Brandschutz zu betreiben.
- rechtlich relevante Grundlagen für Verkaufsstätten
- Brandlehre
- Baulicher und Anlagentechnischer Brandschutz in Verkaufsstätten
- Organisatorischer Brandschutz in Verkaufsstätten
- Brand- und Explosionsgefahren in Verkaufsstätten
- besondere Brandrisiken in Verkaufsstätten
- Brandschutzmanagement in Verkaufsstätten
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
- Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Schadensfälle und Brände in Verkaufsstätten sind immer wieder Gegenstand medienintensiver Berichterstattungen. Deshalb wird in zunehmendem Maße sowohl über gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten), als auch von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter* gefordert. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten in Verkaufsstätten orientiert sich dabei z.B. an der Größe der Verkaufsfläche, Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Verkaufsstätten wie etwa Warenhäuser, Baumärkte, Textilmärkte und alle weiteren Verkaufsstätten mit hohem Publikumsaufkommen, sind daher zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet. Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten in Verkaufsstätten liegen darin, den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/Unternehmer) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und präventiven Brandschutz zu betreiben.
- rechtlich relevante Grundlagen für Verkaufsstätten
- Brandlehre
- Baulicher und Anlagentechnischer Brandschutz in Verkaufsstätten
- Organisatorischer Brandschutz in Verkaufsstätten
- Brand- und Explosionsgefahren in Verkaufsstätten
- besondere Brandrisiken in Verkaufsstätten
- Brandschutzmanagement in Verkaufsstätten
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
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So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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