Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Anwaltliche Strategien im Sachverständigenrecht - Zum effektiven Umgang mit Gutachte(r)n"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war id Verlags GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Insbesondere aufgrund der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und Spezialisierung werden Bausachverhalte immer komplexer und komplizierter. In beinahe jedem Bauprozess benötigt der Richter zur Klärung bzw. Prüfung der technischen Gegeb...
Insbesondere aufgrund der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und Spezialisierung werden Bausachverhalte immer komplexer und komplizierter. In beinahe jedem Bauprozess benötigt der Richter zur Klärung bzw. Prüfung der technischen Gegebenheiten fallbezogenen technischen Sachverstand mindestens eines Fachmanns (= Sachverständigen). Eine im Jahre 1982 veröffentlichte - auch empirische - Untersuchung hat für die Zeit der damaligen Erhebung offenbart, dass Richter in beinahe 95% der Fälle den von ihnen ausgesuchten gerichtlichen Sachverständigen folgen. Jüngere Arbeiten zu diesem Thema fehlen zwar; es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die gegenwärtigen Verhältnisse nicht anders darstellen. Weiterhin gilt der von Quack bereits im Jahre 1993 formulierte Satz: "Verlorene Gutachten sind ... verlorene Prozesse." Einige Insider schreiben dem gerichtlichen Sachverständigen die Rolle des Urteilsdiktierers, Richters ohne Robe, des nicht-richterlichen Oberlehrers zu. Früher und heute wird von anderen - bisweilen auch denselben - gefordert, den Sachverständigen entsprechend seiner faktischen Funktion - im wahren Sinne: optisch - neben den Juristen auf der Richterbank zu platzieren und damit aus der Rolle des Beweismittels zu lösen.
Der Referent geht ein auf die spezielle Funktion der Sachverständigen in der juristischen Wirklichkeit. Anhand der Stationen des Baurechtsstreits (u. a. Vorbereitung mit privaten Gutachtern, Relevanz eines vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahrens, angemessene Kontrolle der Person des gerichtlich ausgewählten Sachverständigen, Begleitung seiner Findung der Befundtatsachen, Prüfung des gelieferten Gutachtens, strategische Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Anhörung - jeweils mit Erörterung der diversen Befangenheitssituationen - und schließlich rechtzeitige und dann auch kritische Analyse seiner Kostenrechnung) werden die verschiedenen Phasen des Verhältnisses Gericht - Sachverständiger - Partei/Rechtsanwalt kritisch und mit konkret formulierten Verhaltenshinweisen erörtert.
Die Teilnehmer erhalten ein insbesondere die jüngere Rechtsprechung darstellendes umfassendes Konzept mit formulierten Praktiker-Tipps.
Themen
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"Anwaltliche Strategien im Sachverständigenrecht - Zum effektiven Umgang mit Gutachte(r)n"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Insbesondere aufgrund der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und Spezialisierung werden Bausachverhalte immer komplexer und komplizierter. In beinahe jedem Bauprozess benötigt der Richter zur Klärung bzw. Prüfung der technischen Gegeb...
Insbesondere aufgrund der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und Spezialisierung werden Bausachverhalte immer komplexer und komplizierter. In beinahe jedem Bauprozess benötigt der Richter zur Klärung bzw. Prüfung der technischen Gegebenheiten fallbezogenen technischen Sachverstand mindestens eines Fachmanns (= Sachverständigen). Eine im Jahre 1982 veröffentlichte - auch empirische - Untersuchung hat für die Zeit der damaligen Erhebung offenbart, dass Richter in beinahe 95% der Fälle den von ihnen ausgesuchten gerichtlichen Sachverständigen folgen. Jüngere Arbeiten zu diesem Thema fehlen zwar; es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die gegenwärtigen Verhältnisse nicht anders darstellen. Weiterhin gilt der von Quack bereits im Jahre 1993 formulierte Satz: "Verlorene Gutachten sind ... verlorene Prozesse." Einige Insider schreiben dem gerichtlichen Sachverständigen die Rolle des Urteilsdiktierers, Richters ohne Robe, des nicht-richterlichen Oberlehrers zu. Früher und heute wird von anderen - bisweilen auch denselben - gefordert, den Sachverständigen entsprechend seiner faktischen Funktion - im wahren Sinne: optisch - neben den Juristen auf der Richterbank zu platzieren und damit aus der Rolle des Beweismittels zu lösen.
Der Referent geht ein auf die spezielle Funktion der Sachverständigen in der juristischen Wirklichkeit. Anhand der Stationen des Baurechtsstreits (u. a. Vorbereitung mit privaten Gutachtern, Relevanz eines vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahrens, angemessene Kontrolle der Person des gerichtlich ausgewählten Sachverständigen, Begleitung seiner Findung der Befundtatsachen, Prüfung des gelieferten Gutachtens, strategische Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Anhörung - jeweils mit Erörterung der diversen Befangenheitssituationen - und schließlich rechtzeitige und dann auch kritische Analyse seiner Kostenrechnung) werden die verschiedenen Phasen des Verhältnisses Gericht - Sachverständiger - Partei/Rechtsanwalt kritisch und mit konkret formulierten Verhaltenshinweisen erörtert.
Die Teilnehmer erhalten ein insbesondere die jüngere Rechtsprechung darstellendes umfassendes Konzept mit formulierten Praktiker-Tipps.
Themen
- Grundsätzliches zur Rolle und Funktion des Sachverständigen in der juristischen Wirklichkeit
- "Stationen" des Sachverständigenbeweises mit dazu passenden anwaltlichen Einflussnahmen: Schwierigkeit beim Einsatz von Privatgutachten vor dem und während des Rechtsstreits; anwaltliche Aktivitäten im Vorfeld der richterlichen Gutachterbeauftragung
- Chance auf Abänderung des Beweisbeschlusses
- Mittelbare Einflussnahme des Rechtsanwalts auf die richterliche Auswahl
- Anwaltliche und die Vorarbeiten des Sachverständigen begleitende Aktivitäten
- Anwaltliche Maßnahmen ab Gutachtenerhalt
- Reaktionen des Anwalts auf Gutachtenmängel
- Spezielles zur Berufung in Bausachen
- Besonderheiten "geliehene Gutachten": Vergleich
- Rechtzeitige Prüfung - und taktische Schlüsse aus - der Kostenrechnung des gerichtlichen Sachverständigen
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