Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
"Produkthaftung - Haftung für fehlerhafte Bauprodukte und Regressmöglichkeiten in der Lieferkette"
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Ursache bauvertraglicher Gewährleistungsansprüche ist häufig die Verwendung fehlerhafter Bauprodukte. In solchen Fällen kommen neben Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauausführenden auch Haftungsansprüche gegen den Hersteller oder gegen Liefera...
Ursache bauvertraglicher Gewährleistungsansprüche ist häufig die Verwendung fehlerhafter Bauprodukte. In solchen Fällen kommen neben Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauausführenden auch Haftungsansprüche gegen den Hersteller oder gegen Lieferanten und Importeure des betreffenden Bauprodukts in Betracht. Wann aber ist ein Bauprodukt fehlerhaft? Dies kann allein schon dadurch gegeben sein, dass ein Bauprodukt nicht den produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben nach der EU-Bauproduktenverordnung oder nationalen produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen entspricht, auch wenn es im Übrigen für den Einsatz geeignet erscheint. Allerdings genügt die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Produktsicherheitsanforderungen nicht unbedingt zur Vermeidung von zivilrechtlichen Produkthaftungsansprüchen. Hierfür sind unter Umständen weitergehende Anstrengungen der Produkthersteller gefordert.
Die Verantwortlichkeit für die Verwendung gesetzeskonformer Bauprodukte kann nahezu alle am Bauvorhaben Beteiligten treffen, mit entsprechenden Haftungsfolgen bei Nichtbeachtung. Liegt ein haftungsrechtlich fehlerhaftes Bauprodukt vor, kann dies nicht nur bau- oder kaufvertragliche Gewährleistungsrechte (vertragliche Produkthaftung) auslösen, sondern auch vertragsunabhängige Schadensersatzansprüche gegen den Bauproduktehersteller und gegebenenfalls weitere Akteure in der Vertriebskette (außervertragliche Produkthaftung). Häufig ist den für die Mängel am Bauwerk gewährleistungsrechtlich Verantwortlichen in der Folge nicht bewusst oder bekannt, dass sie für den Fall, dass der Mangel auf einem fehlerhaften Bauprodukt beruht, möglicherweise Regressansprüche geltend machen können. Gleichermaßen kommen in diesen Fällen auch Schadensersatzansprüche der Bauherren unmittelbar gegen Bauproduktehersteller in Betracht.
Ziel dieser Veranstaltung ist aufzuzeigen, wann ein Bauprodukt haftungsrechtlich fehlerhaft ist, wobei auf die unterschiedlichen, sich aber überschneidenden Fehlerbegriffe der vertraglichen und der außervertraglichen Produkthaftung sowie des Produktsicherheitsrechts eingegangen wird. Dabei werden zum einen die Anforderungen an das Herstellen und Vertreiben haftungsrechtlich sicherer Bauprodukte dargestellt als auch die Rechtsfolgen der Herstellung und Verwendung fehlerhafter Bauprodukte, d. h. die verschiedenen Ansprüche der am Bau Beteiligten, und Gestaltungsmöglichkeiten zur Risikoreduzierung anhand von Beispielen aufgezeigt.
Themen
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Ursache bauvertraglicher Gewährleistungsansprüche ist häufig die Verwendung fehlerhafter Bauprodukte. In solchen Fällen kommen neben Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauausführenden auch Haftungsansprüche gegen den Hersteller oder gegen Liefera...
Ursache bauvertraglicher Gewährleistungsansprüche ist häufig die Verwendung fehlerhafter Bauprodukte. In solchen Fällen kommen neben Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauausführenden auch Haftungsansprüche gegen den Hersteller oder gegen Lieferanten und Importeure des betreffenden Bauprodukts in Betracht. Wann aber ist ein Bauprodukt fehlerhaft? Dies kann allein schon dadurch gegeben sein, dass ein Bauprodukt nicht den produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben nach der EU-Bauproduktenverordnung oder nationalen produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen entspricht, auch wenn es im Übrigen für den Einsatz geeignet erscheint. Allerdings genügt die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Produktsicherheitsanforderungen nicht unbedingt zur Vermeidung von zivilrechtlichen Produkthaftungsansprüchen. Hierfür sind unter Umständen weitergehende Anstrengungen der Produkthersteller gefordert.
Die Verantwortlichkeit für die Verwendung gesetzeskonformer Bauprodukte kann nahezu alle am Bauvorhaben Beteiligten treffen, mit entsprechenden Haftungsfolgen bei Nichtbeachtung. Liegt ein haftungsrechtlich fehlerhaftes Bauprodukt vor, kann dies nicht nur bau- oder kaufvertragliche Gewährleistungsrechte (vertragliche Produkthaftung) auslösen, sondern auch vertragsunabhängige Schadensersatzansprüche gegen den Bauproduktehersteller und gegebenenfalls weitere Akteure in der Vertriebskette (außervertragliche Produkthaftung). Häufig ist den für die Mängel am Bauwerk gewährleistungsrechtlich Verantwortlichen in der Folge nicht bewusst oder bekannt, dass sie für den Fall, dass der Mangel auf einem fehlerhaften Bauprodukt beruht, möglicherweise Regressansprüche geltend machen können. Gleichermaßen kommen in diesen Fällen auch Schadensersatzansprüche der Bauherren unmittelbar gegen Bauproduktehersteller in Betracht.
Ziel dieser Veranstaltung ist aufzuzeigen, wann ein Bauprodukt haftungsrechtlich fehlerhaft ist, wobei auf die unterschiedlichen, sich aber überschneidenden Fehlerbegriffe der vertraglichen und der außervertraglichen Produkthaftung sowie des Produktsicherheitsrechts eingegangen wird. Dabei werden zum einen die Anforderungen an das Herstellen und Vertreiben haftungsrechtlich sicherer Bauprodukte dargestellt als auch die Rechtsfolgen der Herstellung und Verwendung fehlerhafter Bauprodukte, d. h. die verschiedenen Ansprüche der am Bau Beteiligten, und Gestaltungsmöglichkeiten zur Risikoreduzierung anhand von Beispielen aufgezeigt.
Themen
- Grundlagen der Produkthaftung - bautypische Fallbeispiele
- Der produkthaftungsrechtliche Fehlerbegriff
- Die vertragliche Produkthaftung
- Die außervertragliche Produkthaftung
- Der Regress in der Lieferkette
- Das Bauproduktenrecht (EU-Bauproduktenverordnung)
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