Bäcker & Konditor Meisterkurse in Dresden
Dresden ist überregional als Kunst- und Kulturstadt bekannt und bietet in seinen Museen, Theatern, Tourismus-Zielen und sonstigen Einrichtungen vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten und Kurse im Bereich Meisterschule Bäcker und Konditor | hier Kurse finden. Zudem gilt die sächsische Landeshauptstadt als Zentrum des sogenannten "Silicon Saxony", da sich hier zahlreiche Unternehmen und Forschungsinstitute aus dem Technologie-Sektor angesiedelt haben. In diesem abwechslungsreichen Umfeld sind auch viele kleine und große Wirtschaftsunternehmen zu finden.
Als eine der wirtschaftsstärksten Regionen ganz Deutschlands hält Dresden für seine Einwohner zahlreiche Karriereoptionen bereit. Wer seine Chance auf einen interessanten Job steigern möchte, sollte an einer fachlich relevanten Weiterbildung zum Thema Bäcker & Konditor Meisterkurse in Dresden teilnehmen. Das Angebot auf Fortbildung24 umfasst sowohl Wochenend-Seminare als auch lange und intensive Kurse. Für jede Branche und jeden Erfahrungsstand ist hier das richtige Angebot zur Weiterbildung dabei! Hier finden Sie das passende Seminar - Meisterschule Bäcker und Konditor | hier Kurse finden in Dresden.
Die verschiedenen Teile der Meisterschule für Bäcker und Konditoren
Die Meisterkurse setzen sich aus 4 Teilen zusammen. Bei den Teilen 1 und 2 handelt es sich jeweils um spezifische Fachpraxis und Fachtheorie. Die Teile 3 und 4 haben allgemeine Inhalte zu Betriebsführung und Ausbildung.
Teil I = Fachpraxis für Bäcker / Konditoren
Teil II = Fachtheorie
für Bäcker / Konditoren
Teil III (allgemein) = Recht und Wirtschaft
Teil IV (allgemein) = Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildereignung)
Voraussetzungen für die Meisterschule
Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Handwerksberuf bestanden hat.
Ebenfalls zuzulassen ist, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist nachweispflichtig.
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