Bäcker & Konditor Meisterkurse in Chemnitz
Chemnitz, die drittgrößte Stadt in Sachsen, hat sich vor über 200 Jahren als wichtiger deutscher Industriestandort etabliert und seit dem beständig weiterentwickelt. Auch das Bildungssegment, beispielsweise im Bereich Meisterschulen Bäcker und Konditor, ist im Wachsen begriffen. Zahlreiche mittelständische und große Unternehmen aus Bereichen wie dem Maschinenbau, der Informationstechnologie und der Automobilindustrie sind in CHemnitz ansässig und bieten unzählige Arbeitsplätze. In diesem zukunftsorientierten Umfeld fühlen sich auch weitere Arbeitgeber aus Kultur, Wissenschaft, Einzelhandel und vielen weiteren Branchen wohl.
Wer seine Chancen auf einen interessanten Arbeitsplatz in Chemnitz deutlich verbessern möchte, kann dies mit einer fachlich passenden Weiterbildung zum Thema Bäcker & Konditor Meisterkurse erreichen. Die hier angebotenen Kurse, Fortbildungen und Webinare vermitteln essentielles Wissen und geben den Teilnehmern die Möglichkeit, mit Profis des jeweiligen Fachgebiets in persönlichen Kontakt zu treten. Vom eintägigen Intensiv-Seminar bis zur längeren Weiterbildung mit abschließendem Zertifikat finden Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitssuchender vielfältige Angebote in Chemnitz, mit denen Sie Ihre Karriere ankurbeln können. Hier finden Sie den passenden Kurs - Meisterschule Bäcker und Konditor | hier Kurse finden!
Die verschiedenen Teile der Meisterschule für Bäcker und Konditoren
Die Meisterkurse setzen sich aus 4 Teilen zusammen. Bei den Teilen 1 und 2 handelt es sich jeweils um spezifische Fachpraxis und Fachtheorie. Die Teile 3 und 4 haben allgemeine Inhalte zu Betriebsführung und Ausbildung.
Teil I = Fachpraxis für Bäcker / Konditoren
Teil II = Fachtheorie
für Bäcker / Konditoren
Teil III (allgemein) = Recht und Wirtschaft
Teil IV (allgemein) = Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildereignung)
Voraussetzungen für die Meisterschule
Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Handwerksberuf bestanden hat.
Ebenfalls zuzulassen ist, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist nachweispflichtig.
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