Bäcker & Konditor Meisterkurse in Bonn
Die Stadt Bonn gehört zum Regierungsbezirk Köln. Mit über 300.000 Einwohnern ist Bonn eine der 20 größten Städte Deutschlands. Am Wirtschaftsstandort Bonn haben sich seit dem Regierungsumzug nach Berlin mehrere DAX-Konzerne und knapp 16.000 mittelständischen Unternehmen angesiedelt. Auch zum Bildungsthema Bäcker & Konditor Meisterkurse finden sich zahlreiche Akademien und Seminarangebote.
Zu den Besonderheiten des Standorts zählen zukunftsweisende Technologiefelder, wie zum Beispiel in der Kommunikations- und Informationswirtschaft oder im Gesundheitssektor. Weiter sind in in Bonn 18 Einrichtungen der Vereinten Nationen angesiedelt.
Der Arbeitsmarkt in Bonn ist stark durch den Dienstleistungssektor geprägt. So arbeiten rund 90 Prozent der Beschäftigten in diesem Sektor. Einen besonderen Zuwachs konnten dabei in den letzten Jahren wissensorientierte und technische Dienstleistungen verzeichnen. Daher herrscht auf dem Arbeitsmarkt stets eine starke Nachfrage an hoch spezialisierten Fach- und Führungskräften. Diesen Anforderungen an den Arbeitsmarkt trägt auch das Angebot in der Weiterbildung Rechnung, z.B. im Bereich Meisterschulen Bäcker und Konditor.
Die verschiedenen Teile der Meisterschule für Bäcker und Konditoren
Die Meisterkurse setzen sich aus 4 Teilen zusammen. Bei den Teilen 1 und 2 handelt es sich jeweils um spezifische Fachpraxis und Fachtheorie. Die Teile 3 und 4 haben allgemeine Inhalte zu Betriebsführung und Ausbildung.
Teil I = Fachpraxis für Bäcker / Konditoren
Teil II = Fachtheorie
für Bäcker / Konditoren
Teil III (allgemein) = Recht und Wirtschaft
Teil IV (allgemein) = Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildereignung)
Voraussetzungen für die Meisterschule
Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Handwerksberuf bestanden hat.
Ebenfalls zuzulassen ist, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist nachweispflichtig.
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