Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
"Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) – Aufbaukurs für EUPs."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zusatzqualifikation für „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)).
In die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 wurde die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)“aufgenommen, damit Nichtelektriker Arbeiten an elektrischen Geräten oder Stromleitungen durchführen können. Im Gegensatz zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EuP) kann eine EffT eigenverantwortlich definierte elektrotechnische Arbeiten, wie z. B. Instandhaltungsarbeiten oder Inbetriebnahmen, erledigen. Nach dieser Zusatzqualifikation können zusätzlich anfallende elektrotechnische Tätigkeiten im Berufsalltag mit erledigt werden. Ihr NutzenSie erhalten nach bestandener Prüfung den Sachkundenachweis, damit Sie eigenverantwortlich und ohne Aufsicht bestimmte elektrotechnische Arbeiten durchführen können. Sie können mit der erlernten Sachkunde zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren.
Inhalt
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren, Prüfung der Schutzmaßnahmen Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung) Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen Sachkundeprüfung
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) – Aufbaukurs für EUPs."
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zusatzqualifikation für „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)).
In die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 wurde die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)“aufgenommen, damit Nichtelektriker Arbeiten an elektrischen Geräten oder Stromleitungen durchführen können. Im Gegensatz zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EuP) kann eine EffT eigenverantwortlich definierte elektrotechnische Arbeiten, wie z. B. Instandhaltungsarbeiten oder Inbetriebnahmen, erledigen. Nach dieser Zusatzqualifikation können zusätzlich anfallende elektrotechnische Tätigkeiten im Berufsalltag mit erledigt werden. Ihr Nutzen
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