Gesundheit Soziales Pflege
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Stationäre Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen. So ist auch das Hygienefachpersonal nach § 12 der bayerischen Landeshygieneverordnung verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Infektionshygiene teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden. Ziel des Seminars ist, dass Sie mit den für Ihre Beauftragung neusten Richtlinien und Anforderungen vertraut werden. Sie erhalten konkrete Hinweise für eine effiziente Umsetzung von Hygienestandards und profitieren von dem persönlichen Austausch im Fachkollegenkreis.
- Aktualisierte gesetzliche Vorgaben zum Hygienemanagement
- Effiziente Organisation der Hygiene
- Mikrobiologische Qualitätskontrollen - Wann prüfe ich was wie oft?
- Hygienemaßnahmen bei infektiösen Patienten/ Bewohnern
- Personelle und organisatorische Anforderungen gem. RKI-Richtlinie
- Überwachung der erstellten Hygiene- und Desinfektionspläne
- Kommunikation für Hygienebeauftragte
- Fragen/ Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Stationäre Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen. So ist auch das Hygienefachpersonal nach § 12 der bayerischen Landeshygieneverordnung verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Infektionshygiene teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden. Ziel des Seminars ist, dass Sie mit den für Ihre Beauftragung neusten Richtlinien und Anforderungen vertraut werden. Sie erhalten konkrete Hinweise für eine effiziente Umsetzung von Hygienestandards und profitieren von dem persönlichen Austausch im Fachkollegenkreis.
- Aktualisierte gesetzliche Vorgaben zum Hygienemanagement
- Effiziente Organisation der Hygiene
- Mikrobiologische Qualitätskontrollen - Wann prüfe ich was wie oft?
- Hygienemaßnahmen bei infektiösen Patienten/ Bewohnern
- Personelle und organisatorische Anforderungen gem. RKI-Richtlinie
- Überwachung der erstellten Hygiene- und Desinfektionspläne
- Kommunikation für Hygienebeauftragte
- Fragen/ Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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