Seminare für jede Branche
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Nach wissenschaftlichen Studien im Auftrag der Europäischen Union sind immerhin 35 Prozent der Arbeitnehmer der Auffassung, dass ihre Arbeit ihre Gesundheit gefährdet. 28 Prozent geben an, dass gesundheitliche Beschwerden durch ihre Beschäftigung ausgelöst und verschärft werden. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsund Gesundheitsschutzes gehören zu den grundlegenden Aufgaben des Betriebsrats. Dabei muss die Prävention, nämlich die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen.
Auf den Punkt: Lernen Sie in unserem Seminar die arbeitsmedizinischen und rechtlichen Grundlagen sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen, mit denen die Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gezielt verbessert werden können.
Betriebsärztliche Aufgaben und Verantwortlichkeit
(gemäß der DGUV Vorschrift 2)
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Der Veranstalter war Poko-Institut.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Nach wissenschaftlichen Studien im Auftrag der Europäischen Union sind immerhin 35 Prozent der Arbeitnehmer der Auffassung, dass ihre Arbeit ihre Gesundheit gefährdet. 28 Prozent geben an, dass gesundheitliche Beschwerden durch ihre Beschäftigung ausgelöst und verschärft werden. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsund Gesundheitsschutzes gehören zu den grundlegenden Aufgaben des Betriebsrats. Dabei muss die Prävention, nämlich die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen.
Auf den Punkt: Lernen Sie in unserem Seminar die arbeitsmedizinischen und rechtlichen Grundlagen sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen, mit denen die Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gezielt verbessert werden können.
Betriebsärztliche Aufgaben und Verantwortlichkeit
(gemäß der DGUV Vorschrift 2)
- Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten
- Beratung und Arbeitsplatzgestaltung
- Zusammenarbeit aller Akteure des betrieblichen Gesundheitsschutzes
- Arbeitsstättenbegehung und Gefährdungsbeurteilung
- Untersuchung von Arbeitnehmern (z. B. nach der Verordnung für arbeitsmedizinische
- Vorsorge - ArbMed VV)
- Bildschirmarbeit
- Manuelle Lastenhandhabung
- Psychomentale Belastung
- Umgang mit Gefahrstoffen/Hautgefährdung
- Mitbestimmungsrechte nach §§ 87 Abs. 1 und 91 BetrVG
- Informations- und Mitwirkungsrechte (§§ 80, 89, 90 BetrVG)
- Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses
- Beteiligung bei der Bestellung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit
- und Sicherheitsbeauftragten (Arbeitssicherheitsgesetz)
- Handlungspflichten des Arbeitgebers
- Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
- Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
- Arbeitsplatzanalyse und Gefährdungsbeurteilung
- Beispiele für Betriebsvereinbarungen
- Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung,
- Regelungen zum Nichtraucherund
- Lärmschutz, Mutterschutzgesetz
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