Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern / Steiggängen.
Erhalten Sie die Sachkunde zu gesetzlichen und technischen Regeln für die Prüfung von
Steigleitern und Steigeisengänge sind regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu überprüfen. Erhalten Sie die Sachkunde, um als Befähigte Person diese Prüfung sicher durchzuführen. Sie lernen außerdem die relevanten Rechtsvorschriften (u.a. DGUV-Information 208-032) und damit verbundene Verantwortungs- und Haftungsfragen kennen.
Ihr Nutzen
Sie kennen die Bauarten von Steigleitern, Steigeisengängen und die entsprechenden Sicherheitsanforderungen.Sie wissen die aktuellen Vorschriften für die Prüfung von Steigleitern, Steiggängen, Steigeisen etc. unter Berücksichtigung der Haftungssituation ordnungsgemäß umzusetzen.
Inhalt
Aufgaben Befähigter Personen: Einhaltung der Prüffristen, Durchführung, DokumentationRechtsgrundlagen für die Prüfung von Steigleitern und SteigeisengängenASR A1.8: Technische Regel für ArbeitsstättenNormen: DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572DGUV-Information 208-032 (vormals BGI 5189): Auswahl und Benutzung von SteigleiternDGUV-Regel 103-007 (vormals BGR 177): Steiggänge für Behälter und umschlossene RäumePrüfung an Sonderformen von Steigleitern und Steigeisen (z.B. Zweiholmleiter)
Veranstaltungs-Code | FB24-95147-52463005 |