Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Verlag Dashöfer GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Das Seminar konzentriert sich auf wichtige Grundlagen für die Praxis, aktuelle Regelungen in der Umsatzsteuer sowie auf die Behandlung aktueller Problemfälle im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr . Ab dem 1.1.2020 gilt ein neues EU-MwSt-System. Sogenannte Quick Fixes werden eingeführt. Die Änderungen betreffen Konsignationslager, Reihengeschäfte sowie Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Weitere Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen werden behandelt, auf den Punkt gebracht und für die Praxis verständlich gemacht. Denn aktuelles Wissen schützt Sie vor Fehlern und unnötige Risiken, aber ermöglicht Ihnen auch bestehende Handlungsspielräume zu nutzen. Special: Nutzen Sie das Angebot unserer Experten und reichen Sie, bis eine Woche vor dem Seminartermin, Ihre individuellen Fragen ein, auf die dann gezielt im Seminar eingegangen wird. Fragen bitte unter Angabe des Seminartitels und Termins an dem Sie teilnehmen werden, z. Hd. Sonja Filipovic, per Fax: 040 - 41 33 21 10 oder E-Mail: s.filipovic@dashoefer.de Mehr Infos zur Neuregelung des Binnenmarkts ×Neuregelung des Binnenmarkts - Wichtigste Änderungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 1.01.1993 werden Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten als Innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei behandelt. Das für die Steuerfreiheit erforderliche Nachweisverfahren hängt wegen der fehlenden Grenzkontrollen ausschließlich von den Eigenbestätigungen der beteiligten Unternehmer ab. Deshalb hatte der Gesetzgeber bereits bei der Einführung der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, dass es sich dabei nur um ein Übergangssystem für eine Zeit von drei, maximal vier Jahren handeln soll und spätestens zum 01.01.1997 EU-weit durch ein endgültiges Binnenmarktsystem abzulösen ist. Dieses Vorhaben wurde bis heute nicht umgesetzt. Viele Unternehmer nutzten die Anfälligkeit des Systems für Steuerbetrügereien. Die nationalen Gesetzgeber haben wiederholt versucht, dies durch Verschärfungen der Nachweispflichten zu verhindern, in Deutschland zuletzt durch die Einführung der Gelangensbestätigung. Die EU-Kommission hat jetzt reagiert und am 7. April 2016 einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer angenommen, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Dazu wurde am 1. Dezember 2016 der erste Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem der grenzüberschreitende elektronische Geschäftsverkehr modernisiert und vereinfacht werden soll. Ferner wird die Steuerfreiheit für die Innergemeinschaftlichen Lieferungen entfallen. Diese Lieferungen werden wie inländische Lieferungen steuerpflichtig, allerdings nach den Vorschriften des Bestimmungslands. Die Besteuerung erfolgt über eine einzige Anlaufstelle. Weiter soll es Erleichterungen geben für Klein- und Kleinstunternehmen, sowie für Start-ups. Darüber hinaus soll das Reverse-Charge-Verfahren ausgeweitet werden auf alle inländischen Umsätze zwischen Unternehmern und die Steuersätze in der Gemeinschaft sollen reformiert werden. Die ersten gesetzlichen Änderungen sollen bereits 2018 in Kraft treten. In unserem Seminar werden Sie ausführlich über alle Änderungen informiert. Schließen
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Das Seminar konzentriert sich auf wichtige Grundlagen für die Praxis, aktuelle Regelungen in der Umsatzsteuer sowie auf die Behandlung aktueller Problemfälle im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr . Ab dem 1.1.2020 gilt ein neues EU-MwSt-System. Sogenannte Quick Fixes werden eingeführt. Die Änderungen betreffen Konsignationslager, Reihengeschäfte sowie Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Weitere Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen werden behandelt, auf den Punkt gebracht und für die Praxis verständlich gemacht. Denn aktuelles Wissen schützt Sie vor Fehlern und unnötige Risiken, aber ermöglicht Ihnen auch bestehende Handlungsspielräume zu nutzen. Special: Nutzen Sie das Angebot unserer Experten und reichen Sie, bis eine Woche vor dem Seminartermin, Ihre individuellen Fragen ein, auf die dann gezielt im Seminar eingegangen wird. Fragen bitte unter Angabe des Seminartitels und Termins an dem Sie teilnehmen werden, z. Hd. Sonja Filipovic, per Fax: 040 - 41 33 21 10 oder E-Mail: s.filipovic@dashoefer.de Mehr Infos zur Neuregelung des Binnenmarkts ×Neuregelung des Binnenmarkts - Wichtigste Änderungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 1.01.1993 werden Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten als Innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei behandelt. Das für die Steuerfreiheit erforderliche Nachweisverfahren hängt wegen der fehlenden Grenzkontrollen ausschließlich von den Eigenbestätigungen der beteiligten Unternehmer ab. Deshalb hatte der Gesetzgeber bereits bei der Einführung der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, dass es sich dabei nur um ein Übergangssystem für eine Zeit von drei, maximal vier Jahren handeln soll und spätestens zum 01.01.1997 EU-weit durch ein endgültiges Binnenmarktsystem abzulösen ist. Dieses Vorhaben wurde bis heute nicht umgesetzt. Viele Unternehmer nutzten die Anfälligkeit des Systems für Steuerbetrügereien. Die nationalen Gesetzgeber haben wiederholt versucht, dies durch Verschärfungen der Nachweispflichten zu verhindern, in Deutschland zuletzt durch die Einführung der Gelangensbestätigung. Die EU-Kommission hat jetzt reagiert und am 7. April 2016 einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer angenommen, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Dazu wurde am 1. Dezember 2016 der erste Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem der grenzüberschreitende elektronische Geschäftsverkehr modernisiert und vereinfacht werden soll. Ferner wird die Steuerfreiheit für die Innergemeinschaftlichen Lieferungen entfallen. Diese Lieferungen werden wie inländische Lieferungen steuerpflichtig, allerdings nach den Vorschriften des Bestimmungslands. Die Besteuerung erfolgt über eine einzige Anlaufstelle. Weiter soll es Erleichterungen geben für Klein- und Kleinstunternehmen, sowie für Start-ups. Darüber hinaus soll das Reverse-Charge-Verfahren ausgeweitet werden auf alle inländischen Umsätze zwischen Unternehmern und die Steuersätze in der Gemeinschaft sollen reformiert werden. Die ersten gesetzlichen Änderungen sollen bereits 2018 in Kraft treten. In unserem Seminar werden Sie ausführlich über alle Änderungen informiert. Schließen
- Umsatzsteuer mit System
- Wichtige Grundlagen
- Steuerbare / Nicht steuerbare Umsätze
- Leistung, Leistungsaustausch
- Lieferung und sonstige Leistung
- Steuerpflichtige / steuerfreie Umsätze
- Steuersätze, Bemessungsgrundlagen
- Vorsteuerabzugsverfahren
- USt Voranmeldungen richtig ausfüllen
- Einzelfälle in der Praxis prüfen
- Wichtige Grundlagen
- Aktuelles
- Neuregelungen im Onlinehandel - Aufzeichnungspflichten und neue Haftungsregeln
- Neue umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen ; Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen
- ermäßigten Steuersatz bei digitalen Medienprodukten
- Quick Fixes / Mehrwertsteuer-Reform zum 1. Januar 2020:
- Neuregelung des europäischen Reihengeschäfts
- Verschärfung der Anforderungen für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche
- Lieferungen
- Neue Beweisvermutungen bei den Belegnachweisen
- Neuregelung der Lieferungen über ein Konsignationslager
- Rechnungen erstellen und prüfen
- Besonderheiten bei der Rechnungserteilung
- Vorgehensweise bei unrichtigem Steuerausweis
- Probleme beim Vorsteuerabzug (unzureichende Leistungsbeschreibung, Verzinsung bei Rechnungsberichtigung)
- Besonderheiten bei elektronischen Rechnungen
- Das Vorsteuervergütungs-Verfahren
- Vergütungs-Verfahren im Gemeinschaftsgebiet
- Vergütungs-Verfahren mit Drittstaaten
- Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt und sonstigen Ausland
- Lieferungen
- Importe/Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen
- Steuerfreiheit
- Abgrenzung Werklieferung/Werkleistung
- Erforderliche Dokumentation und Nachweise
- Die Gelangensbestätigung
- Importe/Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen
- Dienstleistungen im In- und Ausland - § 13b UStG
- Bestimmung des Leistungsorts im Einzelfall
- Das Reverse-Charge-Verfahren - § 13b UStG
- Zusätzliche Pflichten bei Dienstleistungen
- Verrechnung von Dienstleistungen über die Grenze
- Reihengeschäfte
- Drittland
- Binnenmarkt
- Beispiele und Besonderheiten
- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- Anwendungsbereich/Besteuerung
- Beispiele
- Meldungen
- Abgabe zusammenfassender Meldungen
- Erweiterung der Meldepflichten in der Zusammenfassenden Meldung um die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen
- Lieferungen
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