Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
"Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Eintägiges Fachseminar zur praxisgerechten Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln", wobei der Kurztitel "Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV" beibehalten wurde.
Im Vordergrund der Novellierung stand die Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel, die Umsetzung der EU-Vorgaben und die Verbesserung der Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften. Doppelregelungen, insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln entfallen.Hinweise zu materiellen Erfordernissen im Rahmen des Brand- und Explosionsschutzes sind aus der Betriebssicherheitsverordnung herausgenommen und befinden sich nun ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung.
Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:
Auswahl und sichere Verwendung geeigneter Arbeitsmittel
Die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Infolge der Deregulierung können im Betrieb die neuen Vorgaben mit einem größeren Handlungsspielraum umgesetzt werden, gleichzeitig steigt somit jedoch auch die Eigenverantwortung des Unternehmers.
Um die damit verbundenen Risiken zu minimieren, ist es - stärker noch als früher - wichtig, die Inhalte und den aktuellen Stand der Umsetzung der BetrSichV und des dazugehörigen Technischen Regelwerks (TRBSen) zu kennen.Das Seminar klärt die wesentlichen Inhalte und unterstützt praxisgerecht bei der geforderten Umsetzung.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)"
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Eintägiges Fachseminar zur praxisgerechten Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln", wobei der Kurztitel "Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV" beibehalten wurde.
Im Vordergrund der Novellierung stand die Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel, die Umsetzung der EU-Vorgaben und die Verbesserung der Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften. Doppelregelungen, insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln entfallen.Hinweise zu materiellen Erfordernissen im Rahmen des Brand- und Explosionsschutzes sind aus der Betriebssicherheitsverordnung herausgenommen und befinden sich nun ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung.
Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:
Auswahl und sichere Verwendung geeigneter Arbeitsmittel
Die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Infolge der Deregulierung können im Betrieb die neuen Vorgaben mit einem größeren Handlungsspielraum umgesetzt werden, gleichzeitig steigt somit jedoch auch die Eigenverantwortung des Unternehmers.
Um die damit verbundenen Risiken zu minimieren, ist es - stärker noch als früher - wichtig, die Inhalte und den aktuellen Stand der Umsetzung der BetrSichV und des dazugehörigen Technischen Regelwerks (TRBSen) zu kennen.Das Seminar klärt die wesentlichen Inhalte und unterstützt praxisgerecht bei der geforderten Umsetzung.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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