Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Wichtige Aspekte der novellierten Betriebssicherheitsverordnung zum Verwenden von Arbeitsmitteln
Übersicht über die Verwendung von Arbeitsmitteln
- Was ist Verwenden?
- Wer ist Verwender?
Betreiberpflichtenmanagement
- Wie weit reicht die Betreiberverantwortung?
- Was sind Betreiberpflichten?
Instandhaltungsmanagement
- Was ist Instandhaltung?
- Wie gestaltet sich Instandhaltung?
- Wie lässt sich Instandhaltung organisieren?
Dokumentation
- anweisende Bestimmungen
- nachweisende Belege
In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen fundierten Überblick zu den Anforderungen an die Umsetzung der rechtssicheren Instandhaltung von Arbeitsmitteln. Das Seminar berücksichtigt dabei maßgeblich die VDI -Richtlinienreihe 3810 und die Vorgaben der TRBS 1112 und DIN 31051. Überlassen Sie Sicherheit nicht dem Zufall: Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Dazu zählen auch überwachungsbedürftige Anlagen.
Um die Anlagen sicher bedienen zu können, vermeiden Sie unsichere Zustände der Anlagen und passen Arbeitsmittel an den Stand der Technik an. Was das für die einzelnen Lebensphasen der Anlagen bedeutet, vermittelt Ihnen unser Seminar: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Phasen wie Wartung, Reparatur, Instandhaltung und Umbau. Sie informieren über die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und rechtliche Bestimmungen: Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln und verpflichtet Sie, alle technischen Arbeitsmittel und Anlagen auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Verpflichtet sind Arbeitgeber und Personen, die ihnen gleichgestellt werden.
Die Verordnung bezieht sich dabei auf Arbeitsmittel und Anlagen, die zur Verrichtung einer Arbeitstätigkeit verwendet werden - egal, ob es sich hierbei um die Tätigkeit des Bedienens, Instandhaltens, Reinigens, Umbauens, Installierens oder Transportierens handelt.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Wichtige Aspekte der novellierten Betriebssicherheitsverordnung zum Verwenden von Arbeitsmitteln
Übersicht über die Verwendung von Arbeitsmitteln
- Was ist Verwenden?
- Wer ist Verwender?
Betreiberpflichtenmanagement
- Wie weit reicht die Betreiberverantwortung?
- Was sind Betreiberpflichten?
Instandhaltungsmanagement
- Was ist Instandhaltung?
- Wie gestaltet sich Instandhaltung?
- Wie lässt sich Instandhaltung organisieren?
Dokumentation
- anweisende Bestimmungen
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In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen fundierten Überblick zu den Anforderungen an die Umsetzung der rechtssicheren Instandhaltung von Arbeitsmitteln. Das Seminar berücksichtigt dabei maßgeblich die VDI -Richtlinienreihe 3810 und die Vorgaben der TRBS 1112 und DIN 31051. Überlassen Sie Sicherheit nicht dem Zufall: Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Dazu zählen auch überwachungsbedürftige Anlagen.
Um die Anlagen sicher bedienen zu können, vermeiden Sie unsichere Zustände der Anlagen und passen Arbeitsmittel an den Stand der Technik an. Was das für die einzelnen Lebensphasen der Anlagen bedeutet, vermittelt Ihnen unser Seminar: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Phasen wie Wartung, Reparatur, Instandhaltung und Umbau. Sie informieren über die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und rechtliche Bestimmungen: Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln und verpflichtet Sie, alle technischen Arbeitsmittel und Anlagen auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Verpflichtet sind Arbeitgeber und Personen, die ihnen gleichgestellt werden.
Die Verordnung bezieht sich dabei auf Arbeitsmittel und Anlagen, die zur Verrichtung einer Arbeitstätigkeit verwendet werden - egal, ob es sich hierbei um die Tätigkeit des Bedienens, Instandhaltens, Reinigens, Umbauens, Installierens oder Transportierens handelt.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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