Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
"EU-Berufskraftfahrer LKW. Modul 3: Gefahrenwahrnehmung."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit Schulungsnachweis zu Kenntnisbereichen 1.2, 1.3a, 3.1, 3.4 und 3.5 gemäß
Berufskraftfahrer sind laut BKrFQG dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. So wird der ordnungsgemäße Umgang mit den immer höheren Standards der Sicherheitstechnik in modernen LKW sichergestellt. Im BKF-Modul 3 erhalten Sie dazu die aktuellen Kenntnisse und erfahren mehr über das richtige Verhalten in Grenzsituationen. Dies ist die aktuelle Version. Ihr NutzenSie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren). Sie erkennen Gefahren im Straßenverkehr und wissen diese als geschulter Berufskraftfahrer vorausschauend und souverän abzuwenden. Sie beherrschen die Sicherheitssysteme Ihres LKW.
Inhalt
Das Modul 3 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.2, 1.3a, 3.1, 3.4 und 3.5 nach Anlage 1 BKrFQV (Modulaufteilung nach Vogel-Verlag "3. Welle").
KB 1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs KB 1.3a: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen KB 3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle KB 3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung KB 3.5: Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfälle
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit Schulungsnachweis zu Kenntnisbereichen 1.2, 1.3a, 3.1, 3.4 und 3.5 gemäß
Berufskraftfahrer sind laut BKrFQG dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. So wird der ordnungsgemäße Umgang mit den immer höheren Standards der Sicherheitstechnik in modernen LKW sichergestellt. Im BKF-Modul 3 erhalten Sie dazu die aktuellen Kenntnisse und erfahren mehr über das richtige Verhalten in Grenzsituationen. Dies ist die aktuelle Version. Ihr Nutzen
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