Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGG 966.
Das Kursangebot
"Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGG 966."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Ausbildung zum sicheren Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis mit Erwerb des Fahrausweises.
Der DGUV Grundsatz 966 (kurz: BGG 966) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die Ausbildung und Beauftragung von Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen. Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach BGG 966 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen. Ihr NutzenDie Teilnehmenden lernen den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis.
Nach bestandener Prüfung entsprechend den Vorgaben der BGG 966 erhalten Sie einen TÜV-Fahrausweis zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen.
Unternehmer erfüllen die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadenfall.
Inhalt
Theoretische Ausbildung
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten Betrieb allgemein Übernahme und Transport der Maschine Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort Arbeiten mit der Maschine Prüfung Unfallgeschehen Sondereinsätze
Praktische Ausbildung
Einweisung an der Hubarbeitsbühne Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung) Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung) Einüben der Steuerungsfunktionen Einüben der Funktion des Notablasses
Abschlussprüfung
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGG 966."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Ausbildung zum sicheren Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis mit Erwerb des Fahrausweises.
Der DGUV Grundsatz 966 (kurz: BGG 966) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die Ausbildung und Beauftragung von Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen. Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach BGG 966 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen. Ihr Nutzen
Theoretische Ausbildung
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