Ein Ausbilder ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) verantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in einer Ausbildungsstätte. Hierzu muss der Ausbilder die Eignungsanforderungen erfüllen. Der Nachweis erfolgt mittels eines Ausbilderscheins (AdA-Schein).
Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Jedes Unternehmen, das nach dem dualen System ausbildet, muss mindestens einen Ausbilder vorweisen. Der Ausbilder ist Ansprechpartner für die Auszubildenden und zeichnet sich für die betriebsinterne Ausbildung insgesamt verantwortlich. Ausbilder sind ebenfalls für die berufliche Fortbildung und Umschulung zuständig.
AdA-Schein
In der Regel müssen Ausbilder eine Qualifikation gemäß AEVO (Ausbildereignungsverordnung) vorweisen. Hiervon ausgenommen sind die so genannten Freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare, Apotheker).
Die Ausbildungsbefähigung erlangt man mittels einer erfolgreich absolvierten AdA-Prüfung. Diese setzt keinen bestimmten Abschluss voraus. Ebenso wenig wird ein Mindestalter gefordert. Ausbilden darf jedoch nur, wer die Ausbildereignungsprüfung bestanden hat sowie die fachliche Kompetenz und die persönliche Eignung vorweist. Daher sollte man sich mit einem passenden Kurs gut auf die Prüfung vorbereiten. Die erforderliche Berechtigung erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK).
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