Informationen zu den neuen Pflegegraden
Seit Januar 2017 teilt man Pflegebedürftigkeit in so genannte Pflegegrade ein. Die Pflegegrade 1 bis 5 lösten die bis dahin gebräuchlichen Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 ab. Was Pflegebedürftige, Angerhörige und Pflegefachkräfte zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wissen sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel. Vorteile von Pflegegraden Pflegegrade haben im Vergleich zu den bis … Informationen zu den neuen Pflegegraden weiterlesen
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