
Kurse im Privatrecht Kurse im Privatrecht
Während das Öffentliche Recht die Beziehungen des Staats zu seinen Bürgern regelt, befasst sich das Privatrecht mit den Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Hierbei zählen auch Unternehmen zu den Privatleuten. Dies ist möglich, weil sie als Gesellschaften oft eine eigene Rechtspersönlichkeit in Form einer juristischen Person haben. Unter anderem um dabei die feinen Unterschiede zwischen einer GmbH, einer KG, einer haftungsbeschränkten UG und einer OHG zu kennen, sind Weiterbildungen im Privatrecht wichtig.
Wichtige Themen des Privatrechts
Vor allem aber befasst sich das Privatrecht mit allen Arten von Verträgen. Dabei reicht die Palette von Kaufverträgen über Mietverträge und Darlehen bis hin zu Leasingverträgen. Hinsichtlich Kreditverträgen geht es darüber hinaus um deren Absicherung durch Grundschulden, Hypotheken oder auch Bürgen. Weiterhin fällt auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen unter das Privatrecht. Gleiches gilt für die rechtliche Behandlung von Sachen je nachdem, ob sie im Eigentum oder lediglich im Besitz einer Person stehen. Außerdem regelt das Bürgerliche Gesetzbuch das Familien- und Erbrecht. Weiterbildungen sind daher auch zu Scheidungen, Fragen zum Unterhalt, Testamenten und Patientenverfügungen möglich. Abschließend bleibt festzuhalten, dass auch das Arbeitsrecht Teil des Privatrechts ist.
Für wen lohnen sich Weiterbildungen?
Die Fülle an Themen zeigt, dass eine Einarbeitung ins Privatrecht sich in vielen Berufsfeldern lohnt. Als Vermieter sind Kenntnisse des Mietrechts genauso unverzichtbar wie grundsätzliches Wissen über die Rechtsnatur von Kaufverträgen für jede Art von Händler. Bedarf für Kurse im Privatrecht besteht deshalb grundsätzlich überall, wo auf regelmäßiger Basis Verträge geschlossen werden.
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