Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
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Der Veranstalter war Handelsakademie Nord GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der/Die Brandschutzhelfer/-in unterstützt den Unternehmer und den Brandschutzbeauftragten, indem er/sie potenzielle Brandgefahren erkennt und eliminieren kann. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Vorschriften zur Brandbekämpfung und Evakuierung -zum Schutz der Beschäftigten- in seinem Unternehmen umzusetzen. Die Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzhelfers ist dabei ein unverzichtbarer Beitrag. Im Unternehmen sind eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer. Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel sind dabei zu berücksichtigen. Im Hinblick auf ihre Aufgaben sind die Brandschutzhelfer/-innen fachkundig zu unterweisen. Aus folgenden Rechtsgrundlagen ergibt sich die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern/-innen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer(in)“
Inhalt:
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der/Die Brandschutzhelfer/-in unterstützt den Unternehmer und den Brandschutzbeauftragten, indem er/sie potenzielle Brandgefahren erkennt und eliminieren kann. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Vorschriften zur Brandbekämpfung und Evakuierung -zum Schutz der Beschäftigten- in seinem Unternehmen umzusetzen. Die Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzhelfers ist dabei ein unverzichtbarer Beitrag. Im Unternehmen sind eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer. Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel sind dabei zu berücksichtigen. Im Hinblick auf ihre Aufgaben sind die Brandschutzhelfer/-innen fachkundig zu unterweisen. Aus folgenden Rechtsgrundlagen ergibt sich die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern/-innen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer(in)“
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Verhalten bei Brand und Rauch
- Gefährdung durch Rauch, Brandursachen und Brandrisiken
- Brandklassen, Löschmittel
- Feuerlöschgeräte
- Organisatorischer Brandschutz im Unternehmen
- Handhabung von Feuerlöschsystemen
- Löschübungen am Brandsimulator
- Bekämpfung von Personenbränden
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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