Auffrischungskurs für Beauftragte Personen nach Kap. 1.3.2.4 ADR
Nach Kapitel 1.3.2.4 müssen Beteiligte und dort beschäftigte Personen in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen. Dies betrifft auch Unternehmen, in denen kein Gefahrgutbeauftragter vorgeschrieben ist.
Programm:
- Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligtgen
- Neuerungen im Gefahrgutrecht
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
Veranstaltungs-Code | FB24-80277-52681711 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Die Teilnahme an der Auffrischungsschulung ist nur sinnvoll für Personen, welche schon eine Grundschulung für Beteiligte und dort beschäftigte Personen nach Kap. 1.3 ADR besucht haben.
Preis: 535, 50 €
In der Lehrgangsgebühr von 450,00 Euro zuzgl. MwSt. sind Lehrgangsunterlagen sowie Pausengetränke, Mittagessen und Teilnehmerzertifikat enthalten.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63811 Stockstadt
Vollzeit
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Starttermin: 22.10.2024
1 Tag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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