Fachkunde § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händer und Makler von ungefährlichen Abfällen
Dieser anerkannte Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit§ 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde.
Teilnehmerkreis
- Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen die hierfür weder eine Fachkunde noch eine ausreichende Berufserfahrung nachweisen können
- Unternehmen, die im Rahmen von Reparatur- und Serviceleistungen selbst erzeugte Abfälle zur Entsorgung befördern
- Gewerbetreibende, die regelmäßig im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eigene Abfälle nicht gewerbsmäßig zu Abfallsammelstellen befördern.
Inhalte:
- Abfallrechtliche Grundlagen, Immissionsschutz, Wasserrecht
- Strafrecht, Haftung
- Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Überblick
- Abfalleinstufung nach Abfallverzeichnisverordnung
- Abgrenzung gefährliche - nicht gefährliche Abfälle
- Anzeige- und Erlaubnispflichten nach der AbfAEV
- Ausfüllhinweise für das Anzeigeformular
- Überblick über die Nachweisverordnung (Dokumentation der Abfallwege)
- Transportvorschriften (Gefahrgutrecht)
Veranstaltungs-Code | FB24-83287-52681713 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Sammler, Beförderer, Händer und Makler von ungefährlichen Abfällen
Preis: 535, 50 €
In der Lehrgangsgebühr von 450,- Euro zzgl. MwSt. sind ausführliche Seminarunterlagen und die neuesten gesetzlichen Vorschriften, die Pausengetränke sowie Mittagessen enthalten.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63811 Stockstadt
Vollzeit
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Starttermin: 13.07.2024
1 Tag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
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