Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer* aber nicht nach 8.2.ADR geschult sein muss, wird Kapitel 1.3 ADR relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss in bestimmter Weise - seinen Aufgaben entsprechend - geschult ('unterwiesen') sein.
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrklassen)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer* aber nicht nach 8.2.ADR geschult sein muss, wird Kapitel 1.3 ADR relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss in bestimmter Weise - seinen Aufgaben entsprechend - geschult ('unterwiesen') sein.
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrklassen)
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- Fahrzeug- und Beförderungsarten
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- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
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So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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