Kurse für Hoch-, Tief- & Straßenbau in Oberhausen

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in 46045, Oberhausen (DE) X

Temporäre Markierungen - Vorschriften, Grundlagen, Materialien

Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
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Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) regeln die Qualifikation des Markierungspersonals wie folgt: Markierungsarbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, deren Personal eine ausreichende Fachkunde auf dem Gebiet der Fahrbahnmarkierung besitzt. Für die ausschließliche Verlegung von vorübergehenden gelben Markierungen auf innerörtlichen Straßen und Landstraßen gemäß RSA Teil B bzw. C ist der Nachweis der Fachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer zweitägigen Lehrveranstaltung zum Thema Fahrbahnmarkierung bei einer von der BASt anerkannten unabhängigen Institution ausreichend. Bei allen Markierungsarbeiten auf Autobahnen (RSA Teil D) und für die Verlegung von dauerhaften weißen Markierungen ist eine mindestens zweiwöchige Schulung erforderlich. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei der Applikation von endgültigen bzw. vorübergehenden Markierungen eine geschulte und geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen des eigenen Betriebes anwesend ist. Die Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen muss sich vor Ort durch Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises identifizieren lassen können. Aufgrund dieser Anforderungen an das Markierungspersonal, bietet die IHK einen speziellen zweitägigen Lehrgang für vorübergehende gelbe Markierungsarbeiten im Bereich von Arbeitsstellen NUR auf Stadt- u. Landstraßen an.

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47798 Krefeld
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