Handel & Dienstleistungen
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Der Veranstalter war Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e.V..
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Die ASW-BW gilt gemäß den VdS-Richtlinien 2868 und 2172, Anhang E, als anerkannte Stelle zur Schulung und Wissensfeststellung für Interventionskräfte (IK) von Wach- und Sicherheitsunternehmen.
Bei der Wissensfeststellung wird geprüft, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, um in Wach- und Sicherheitsunternehmen die Aufgaben im Rahmen der Intervention als Interventionskraft im Sinne der VdS 2172 wahrzunehmen. Die mit Erfolg bestandene Wissensfeststellung führt zum Abschluss „Interventionskraft“. Der erfolgreiche Abschluss wird durch ein Zertifikat dokumentiert. Das Zertifikat dient insbesondere als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und der VdS Schadenverhütung, dass die geforderte Qualifikation für Interventionskräfte im Sinne der VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen erbracht wurde.- Zudem wird durch das Zertifikat nachgewiesen, dass die gemäß DIN 77200, Abschnitt 4.13, geforderte Aus- und Fortbildung für Interventionskräfte, die zusätzlich zum Grundbefähigungslehrgang erforderlich ist, erfolgreich durchgeführt wurde.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wissensfeststellung: Berechtigt zur Teilnahme an der Wissensfeststellung sind Personen, die an einer mindestens 24-stündigen Schulungsmaßnahme (UE á 45 Minuten) gemäß VdS 2172, Anhang E, bei einer prüfenden Stelle teilgenommen haben. Über die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Teilnahmebestätigung.
Zielgruppe:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Bewachungsunternehmen, die als Interventionskraft oder als Alarm- und Revierfahrer eingesetzt werden oder des Werkschutzes, die im Bereich der Alarmverfolgung tätig sind. - Das Seminar ist auch zur Auffrischung und Vertiefung vorhandener Grundkenntnisse geeignet.
1. Unterrichtstag (08:30 Uhr bis 16:30 Uhr):
•Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
•Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
•Privatrechtliche Grundlagen
•Arbeits-/Gesundheitsschutz
•Straf-/Verfahrensrecht
2. Unterrichtstag (08:30 Uhr bis 16:30 Uhr):
•Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
•Verhalten auf dem Weg zum und am Interventionsort
•Melde- und Berichtswesen
•Eigensicherung
•Umgang mit Menschen
•Grundsätze der Kommunikation
•Verhaltensweisen
•Fehlerquellen
3. Unterrichtstag (08:30 Uhr bis 16:30 Uhr):
•Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
•Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
•Kommunikationstechnik, Meldesysteme, Zugangs- und Kontrollsysteme
•Brandschutz u. a.
•Wissensfeststellung
•Erörterung der Wissensfeststellung und Abschlussdiskussion
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