Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung
Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
Definition ?wesentliche Veränderungen?
Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren
Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine
Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine
Technische Dokumentation von Maschinen
Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten
Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
So gelingt Ihnen der rechtsichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars erhalten Sie Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie ?Wann ist eine Veränderung wesentlich?? und ?Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)??.
Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten kennen. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Herstellerpflichten auf. Weiterhin vermitteln sie Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Konformitätsbewertungsverfahren.
In der Praxis werden häufig Veränderungen an Maschinen vorgenommen. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber hier in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die Durchführung einer Gefährdungsanalyse und den Nachweis der Sicherheit der Maschine vor.
Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der Maschinenrichtlinie zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE -Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung
Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
Definition ?wesentliche Veränderungen?
Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren
Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine
Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine
Technische Dokumentation von Maschinen
Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten
Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
So gelingt Ihnen der rechtsichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars erhalten Sie Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie ?Wann ist eine Veränderung wesentlich?? und ?Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)??.
Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten kennen. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Herstellerpflichten auf. Weiterhin vermitteln sie Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Konformitätsbewertungsverfahren.
In der Praxis werden häufig Veränderungen an Maschinen vorgenommen. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber hier in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die Durchführung einer Gefährdungsanalyse und den Nachweis der Sicherheit der Maschine vor.
Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der Maschinenrichtlinie zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE -Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
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