Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Damit die Tätigkeiten einer Fremdfirma auf dem eigenen Betriebsgelände im Hinblick auf den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz keine Gefährdung darstellt, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden. Hierzu hat das Unternehmen, welches Fremdfirmen beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fremdunternehmen einen Koordinator* zu bestimmen. Laut DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1 wird definiert, dass ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis (Fremdfirmenkoordinator) zu bestellen ist und allen Beteiligten bekannt gegeben werden muss.
- DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1
- DGUV Information 215-830 (BGI 865) Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen
- Arbeitsschutzgesetz
- Unterweisung und Einweisung nach ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefährdungsbeurteilung und -ermittlung
- Baustellenverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Notfall- und Rettungsplan
- Dokumentationspflichten
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Damit die Tätigkeiten einer Fremdfirma auf dem eigenen Betriebsgelände im Hinblick auf den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz keine Gefährdung darstellt, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden. Hierzu hat das Unternehmen, welches Fremdfirmen beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fremdunternehmen einen Koordinator* zu bestimmen. Laut DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1 wird definiert, dass ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis (Fremdfirmenkoordinator) zu bestellen ist und allen Beteiligten bekannt gegeben werden muss.
- DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1
- DGUV Information 215-830 (BGI 865) Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen
- Arbeitsschutzgesetz
- Unterweisung und Einweisung nach ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefährdungsbeurteilung und -ermittlung
- Baustellenverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Notfall- und Rettungsplan
- Dokumentationspflichten
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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