Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Laut TRGS 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein (mind. 2 Mitarbeiter). Einer der Mitarbeiter* muss eine 'Fachkraft' mit der Sachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. Der Betreiber der Sammelstelle hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Hilfskräfte sind entsprechend zu unterweisen.
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Laut TRGS 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein (mind. 2 Mitarbeiter). Einer der Mitarbeiter* muss eine 'Fachkraft' mit der Sachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. Der Betreiber der Sammelstelle hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Hilfskräfte sind entsprechend zu unterweisen.
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Immer top informiert!
Möchten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen zu Ihren Bildungsthemen?