Aktuelle Umschulungsmöglichkeiten in der Übersicht

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Gründe für eine Umschulung

Wer in seinem aktuellen Job nicht glücklich ist, keine Anstellung findet oder aufgrund gesundheitlicher Probleme ausfällt, hat mit einer Umschulung die Möglichkeit auf einen Neustart.

In einer Umschulung erlernt der Teilnehmer einen neuen Beruf, der sich von der zuvor gemachten Ausbildung unterscheidet, jedoch oftmals auf die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufbaut. Daher sind Verkürzungen bei einer Umschulung auch die Regel.

 

Voraussetzungen für eine Umschulung

Die meisten Teilnehmer können die Kosten für die Umschulung nicht selbst tragen und sind daher auf eine staatliche Förderung angewiesen. Tatsächlich können die Gebühren der Ausbildung sowie die Kosten für den Lebensunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur  übernommen werden.

Mögliche Gründe für eine Übernahme der Umschulungskosten durch die Arbeitsagentur:

  • Man kann nachweisen, dass der erlernte Beruf auf gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Möglicherweise ist der erlernte Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zukunftsfähig und es droht Arbeitslosigkeit. Dies kann beispielsweise aufgrund von technischen Errungenschaften oder wirtschaftlichen Entwicklungen der Fall sein.
  • Die aktuelle Arbeitsmarktsituation bietet kaum Hoffnung auf eine Anstellung. Eventuell ist der Markt in der jeweiligen Branche überlaufen oder der Arbeitssuchende ist aufgrund einer längeren Job-Abwesenheit nicht mehr wettbewerbsfähig und hat daher kaum Chance auf eine Anstellung.

Neben diesen Gründen für eine Umschulung sollte der Interessent außerdem mindestens 18 Jahre alt sein. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme sind positive Jobaussichten im neu zu erlernenden Beruf. Auf die Auswahl der Umschulung sollte daher sehr viel Wert gelegt werden. Nur wenn die Nachfrage im gewählten Beruf gut ist, hat der Antrag auf Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit eine Chance auf Erfolg.

 

Arten von Umschulungen

Umschulungen können berufsbegleitend oder Vollzeit absolviert werden. Da eine Umschulung meist aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus unternommen wird, findet sie in der Regel Vollzeit statt.
Unterschieden wird zwischen:

  • Betriebliche/Duale Umschulung
  • Schulische Umschulung
  • Überbetriebliche Umschulung

Während die erste Umschulungsart ähnlich wie eine Berufsausbildung abläuft und der Umschüler eine Ausbildungsvergütung erhält, werden bei der schulischen Umschulung Lehrgangskosten fällig.

 

Unterstützung durch die Arbeitsagentur

Die Leistungen der Arbeitsagentur sind bei einer Umschulung in verschiedenen Bereichen angesiedelt:

  • Fahrtkosten: Falls die Bildungseinrichtung in der Nähe des Wohnortes sein sollte, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel die Kosten für die tägliche Anfahrt.
  • Unterkunft: Zum Umschulungsort zu pendeln kann aufgrund von großer Entfernung unzumutbar sein. In diesem Fall erhält der Umschüler einen monatlichen Betrag für Unterkunft und Verpflegung.
  • Lebensunterhalt: Da Umschulungen in den meisten Fällen ganztägig sind, wird während der Maßnahme zum Teil Arbeitslosengeld gewährt.
  • Kinderbetreuung: Zum Zweck der Kinderbetreuung erhält man unter Umständen einen Zuschuss, damit man sich ganz auf den Unterricht konzentrieren kann.

 

Beantragen einer Förderung

Wenn man sich für eine Umschulung und damit zusammenhängend für eine Kostenübernahme durch den Staat interessiert, sollte man einen Termin mit der örtlichen Arbeitsagentur vereinbaren und sich persönlich beraten lassen.

Bei der Antragstellung selbst ist zu beachten, dass der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit einen gewissen Entscheidungsspielraum hat. Daher sollte man sich möglichst gut auf dieses Gespräch vorbereiten und schlüssige Argumente für eine Umschulung vorweisen können. Als neue Wunschtätigkeit bzw. als Umschulung kommt außerdem nur ein Beruf in Frage, der auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Nachfrage genießt. Im Vorfeld des Antrages ein Praktikum in der jeweiligen Branche zu absolvieren, kann nützlich sein, um seine Eignung für den Beruf auszutesten bzw. um Motivation und Engagement zu zeigen.



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IT-System-Elektroniker:in (IHK) - Umschulung - Teilzeit

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08.06.2026 - 07.02.2029
02625 Bautzen
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Häufige Fragen zur Umschulung

Eine Umschulung ist für jeden anerkannten Ausbildungsberuf möglich. Hilfe dazu findest Du auch im Ratgeber Umschulungsmöglichkeiten

Mindestens 18 Jahre alt, eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Voraussetzung, dass man in seinem erlernten Beruf aktuell oder auch in der Zukunft keinen Job mehr findet. Auch wenn man seinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, wird eine Umschulung vom Jobcenter übernommen.

Es gibt in Deutschland keine Altersgrenze für eine Umschulung. Sofern nach der Umschulung wieder eine Eingliederung in das Berufsleben aussichtsreich ist, werden auch Personen bis weit über 50 bei einer Umschulung gefördert.

Grundsätzlich werden für eine Umschulung ca. 2 - 3 Jahre angesetzt. Wenn Vorkenntnisse aus dem ursprünglich erlernten Beruf, z.B. technische oder handwerkliche Erfahrung vorliegt, kann die Umschulung auch auf bis zu 21 Monate verkürzt werden.

In der Regel wird eine Umschulung über das Jobcenter mit dem Bildungsgutschein komplett gefördert und das Bürgergeld zur Sicherung der Lebenshaltungskosten weiterhin bezahlt. Wenn man dies selbst finanzieren will, sind mit 15.000 € und bis zu 45.000 € zu rechnen. Dazu kommen dann aber noch die Lebenshaltungskosten für mindestens 2 Jahre.