Umschulung zum Veranstaltungskaufmann / zur Veranstaltungskauffrau mit Startgarantie
Das Angebot an Weiterbildungen im Bereich Umschulung zum Veranstaltungskaufmann / zur Veranstaltungskauffrau ist riesig. Doch die Vielfalt hat mitunter einen Haken. Melden sich nicht genügend Teilnehmer für eine Fortbildung an, fällt das Seminar möglicherweise aus. Kurse verfügen üblicherweise über eine Mindestteilnehmeranzahl, die es dem Veranstalter ermöglicht, profitabel zu kalkulieren. Schließlich müssen Räumlichkeiten unterhalten und Dozenten bezahlt werden. Gerade in strukturschwachen Regionen kann es daher sein, dass Kurse aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfinden können.
Anders verhält es sich bei Lehrgängen mit Startgarantie. Die Durchführung der Schulung wird in diesem Fall von der jeweiligen Akademie im Voraus bestätigt. Als interessierter Kursteilnehmer kann man sich also darauf verlassen, dass die Weiterbildung zum Thema Veranstaltungskaufleute Umschulung stattfindet. Das ermöglicht Planungssicherheit: Man kann Hin- oder Rückfahrt bereits organisieren, sich Urlaub nehmen oder die Teilnahme mit dem Arbeitgeber absprechen.
Wie sieht das Berufsbild von Veranstaltungskaufleuten aus?
Sie sind an der Planung, Durchführung und dem Abschluss von Veranstaltungen aller Art beteiligt. Dabei erstellen Sie die Kalkulationen, koordinieren Dienstleister, erstellen genaue Ablaufpläne und professionelle Marketingkonzepte.
Gefordert wird dabei auch enorme Flexibilität, Reisebereitschaft, gute Umgangsformen (Benimmregeln) sowie Kommunikationsfähigkeiten und Kreativität. Sehr hilfreich sind Abitur und Fremdsprachen insbesondere Englisch.
Dauer der Umschulung:
Im Normalfall 3 Jahre
Wer hat Anrecht auf eine Umschulung im Eventbereich?
Personen, die ihren bisherigen Beruf (ob gelernt oder ungelernt) nicht mehr ausüben können. Gründe dafür sind meistens gesundheitlicher Natur. Mittlerweile aber auch häufig, dass die Berufszweige wegfallen, sich ändern bzw. kaum mehr Bedarf in diesen Branchen besteht.
Die betroffenen haben dann meist nicht die finanziellen Mittel um eine Umschulung selbst zu finanzieren oder durch eine neue Ausbildung mit einem Azubi-Gehalt ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. In diesen Fällen unterstützt entweder das Arbeitsamt, die Berufsgenossenschaft oder die Rentenversicherung eine Umschulung.
Umschulung finanziert vom Arbeitsamt:
Hier werden Umschulungen ermöglicht, wenn es in dem gelernten oder ausgeübten Beruf zu wenig Stellen (Stellen- oder Branchenabbau) gibt und die Vermittlung daher extrem schwer ist.
Umschulung finanziert von der Berufsgenossenschaft:
Die BG finanziert Umschulungen im Normalfall bei Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (Arbeitsunfall, Allergien oder sonst. Krankheiten) nicht mehr im gelernten Job arbeiten können.
Förderung der Umschulung durch die Rentenversicherung:
Die Möglichkeit für eine Finanzierung haben hier Personen, die schon mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Auch hier muss eine gesundheitliche Begründung vorliegen
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