Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Q-DAS GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Gemäß § 4 Nr. 2 der Deponieverordnung müssen die für die Leitung eines Deponiebetriebes verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an Lehrgängen teilnehmen, seit 01.12.2011 müssen diese Lehrgänge von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Im Lehrgang werden Kenntnisse zu abfallrechtlichen Problemen, insbesondere in Bezug auf die Ablagerung von Abfällen, haftungs- und strafrechtlichen Risiken im Entsorgungsbereich, zu angrenzenden rechtlichen Themen, zu technischen Fragen der Errichtung, des Betriebs, der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien und zu Umwelteinwirkungen, Gefahren und Belästigungen, die bei der Deponierung von Abfällen entstehen können, vermittelt.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Gemäß § 4 Nr. 2 der Deponieverordnung müssen die für die Leitung eines Deponiebetriebes verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an Lehrgängen teilnehmen, seit 01.12.2011 müssen diese Lehrgänge von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Im Lehrgang werden Kenntnisse zu abfallrechtlichen Problemen, insbesondere in Bezug auf die Ablagerung von Abfällen, haftungs- und strafrechtlichen Risiken im Entsorgungsbereich, zu angrenzenden rechtlichen Themen, zu technischen Fragen der Errichtung, des Betriebs, der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien und zu Umwelteinwirkungen, Gefahren und Belästigungen, die bei der Deponierung von Abfällen entstehen können, vermittelt.
- Vorschriften des Abfallrechts und des für die Abfallbewirtschaftung geltenden sonstigen Umweltrechts
- Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -Nachsorge
- Zusätzliche Anforderungen durch die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Deponien ausgehen können sowie Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Art und Beschaffenheit, Verhalten und Reaktionen von Abfällen
- Bezüge zum Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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