Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Comelio GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Kursziele:
Neben der Hardware und den eigentlichen Daten nimmt die Software eine herausgehobene Position ein. Sie dient als Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine, oder hilft dem Menschen bei der Ordnung innerhalb der betriebswirtschaftlichen Aufgaben eines Unternehmens. Insgesamt ist sie heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Insbesondere bei der Erstellung von Software sind oftmals eine Vielzahl von Menschen beteiligt. Die Problemstellung bei Verträgen rund um die Softwareerstellung, sei es als typisches Arbeitgeber-Arbeitnehmer Problem, oder bei Verträgen zwischen Auftraggeber und -nehmer sind meistens sehr vielfältig. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich weltweit mit Fragestellungen zum Thema Software. Dies beginnt mit der Frage, was Software eigentlich ist. Damit hängen die Fragen zusammen, wie sie entsteht und wie diese Entstehung vertragsrechtlich einzuordnen ist. Das Seminar behandelt Softwareentwicklungsverträge und vertieft die damit zusammenhängenden Rechtsprobleme. Es vermittelt vertiefte Kenntnisse anhand von Präsentationen und der Diskussion von Fallbeispielen. Anhand von Beispielen soll insbesondere auch auf verschiedene sinnvolle Punkte in der Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eingegangen werden. Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Materialsammlung zu den einzelnen Problemkreisen.
Kursbeschreibung:
Themen:
A. Grundsätze der Vertragsgestaltung in Deutschland
Gesetz und Rechtsprechung - Privatautonomie und Auslegungsgrundsätze
B. Einordnung des Vertragstyps
Kaufvertrag oder Werkvertrag: Einordnungskriterien - Vertragsverhandlung und Vertragsvorbereitung - IT Verträge aus der Sicht des Auftragnehmers und der Sicht des Auftraggebers - Was haben Geschäftsführer und Vorstände zu beachten - Wichtige Vertragsbestandteile bei Verträgen bezüglich IT Leistungen - Outsourcing Verträge - Pflege von Softwareprodukten - Hardwarewartung - Erstellung von Software - Vertragsannahme
C. Leistungsbestimmung bei der Softwareherstellung
Leistungsbestimmung durch Lastenheft und Pflichtenheft - Änderungen der Leistungsbestimmung - Change Request - Formulare und Einführung eines geeigneten und rechtlich bestimmenden Vorgehens
D. Der Mangelbegriff und Schaden bei Softwareverträgen
Ansprüche - Abwehrstrategien - Wer trägt die Beweislast - Schadensersatz statt Leistung - Arten von Schäden - Vertragsstrafen - Verjährung - Annahmeverzug des Auftraggebers
E. Projektleitung, Fristen, Leistungen und Abrechnung
Verschwiegenheit - Welche Pflichten hat ein Projektleiter - Welche arbeitsvertraglichen Dinge sollten zwischen Geschäftsführung und Projektleitung geregelt sein - Vollmacht - Was ist eine Leistung - Beachtung des "Zug um Zug"-Prinzips
F. Rechtsschutz an Programmen, Urheberrechte und Nutzungsrechte
Schützbares Werk - Entstehen und Dauer des Schutzes - Registrierung auf Copyright-Vermerk - Urheberrechtsfähigkeit von Schnittstellen
Unsere Dozenten:
Frau Susen Wahl studierte in Erfurt Pädagogik und in Berlin Rechtswissenschaft. Sie ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig und betreut schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Außerdem leitet sie Seminare im Rahmen von Projekten der Europäischen Union und Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin.
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Neben der Hardware und den eigentlichen Daten nimmt die Software eine herausgehobene Position ein. Sie dient als Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine, oder hilft dem Menschen bei der Ordnung innerhalb der betriebswirtschaftlichen Aufgaben eines Unternehmens. Insgesamt ist sie heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Insbesondere bei der Erstellung von Software sind oftmals eine Vielzahl von Menschen beteiligt. Die Problemstellung bei Verträgen rund um die Softwareerstellung, sei es als typisches Arbeitgeber-Arbeitnehmer Problem, oder bei Verträgen zwischen Auftraggeber und -nehmer sind meistens sehr vielfältig. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich weltweit mit Fragestellungen zum Thema Software. Dies beginnt mit der Frage, was Software eigentlich ist. Damit hängen die Fragen zusammen, wie sie entsteht und wie diese Entstehung vertragsrechtlich einzuordnen ist. Das Seminar behandelt Softwareentwicklungsverträge und vertieft die damit zusammenhängenden Rechtsprobleme. Es vermittelt vertiefte Kenntnisse anhand von Präsentationen und der Diskussion von Fallbeispielen. Anhand von Beispielen soll insbesondere auch auf verschiedene sinnvolle Punkte in der Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eingegangen werden. Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Materialsammlung zu den einzelnen Problemkreisen.
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Themen:
A. Grundsätze der Vertragsgestaltung in Deutschland
Gesetz und Rechtsprechung - Privatautonomie und Auslegungsgrundsätze
B. Einordnung des Vertragstyps
Kaufvertrag oder Werkvertrag: Einordnungskriterien - Vertragsverhandlung und Vertragsvorbereitung - IT Verträge aus der Sicht des Auftragnehmers und der Sicht des Auftraggebers - Was haben Geschäftsführer und Vorstände zu beachten - Wichtige Vertragsbestandteile bei Verträgen bezüglich IT Leistungen - Outsourcing Verträge - Pflege von Softwareprodukten - Hardwarewartung - Erstellung von Software - Vertragsannahme
C. Leistungsbestimmung bei der Softwareherstellung
Leistungsbestimmung durch Lastenheft und Pflichtenheft - Änderungen der Leistungsbestimmung - Change Request - Formulare und Einführung eines geeigneten und rechtlich bestimmenden Vorgehens
D. Der Mangelbegriff und Schaden bei Softwareverträgen
Ansprüche - Abwehrstrategien - Wer trägt die Beweislast - Schadensersatz statt Leistung - Arten von Schäden - Vertragsstrafen - Verjährung - Annahmeverzug des Auftraggebers
E. Projektleitung, Fristen, Leistungen und Abrechnung
Verschwiegenheit - Welche Pflichten hat ein Projektleiter - Welche arbeitsvertraglichen Dinge sollten zwischen Geschäftsführung und Projektleitung geregelt sein - Vollmacht - Was ist eine Leistung - Beachtung des "Zug um Zug"-Prinzips
F. Rechtsschutz an Programmen, Urheberrechte und Nutzungsrechte
Schützbares Werk - Entstehen und Dauer des Schutzes - Registrierung auf Copyright-Vermerk - Urheberrechtsfähigkeit von Schnittstellen
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