Jährliche Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte mit Startgarantie
Das Angebot an Weiterbildungen im Bereich Jährliche Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte ist riesig. Doch die Vielfalt hat mitunter einen Haken. Melden sich nicht genügend Teilnehmer für eine Fortbildung an, fällt das Seminar möglicherweise aus. Kurse verfügen üblicherweise über eine Mindestteilnehmeranzahl, die es dem Veranstalter ermöglicht, profitabel zu kalkulieren. Schließlich müssen Räumlichkeiten unterhalten und Dozenten bezahlt werden. Gerade in strukturschwachen Regionen kann es daher sein, dass Kurse aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfinden können.
Anders verhält es sich bei Lehrgängen mit Startgarantie. Die Durchführung der Schulung wird in diesem Fall von der jeweiligen Akademie im Voraus bestätigt. Als interessierter Kursteilnehmer kann man sich also darauf verlassen, dass die Weiterbildung zum Thema Betreuungskraft Auffrischung stattfindet. Das ermöglicht Planungssicherheit: Man kann Hin- oder Rückfahrt bereits organisieren, sich Urlaub nehmen oder die Teilnahme mit dem Arbeitgeber absprechen.
Warum eine Pflichtfortbildung als Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87b) ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer Fortbildung teilzunehmen. Bei dieser Fortbildung handelt es sich um einen Aufbaukurs und versteht sich als Auffrischung der bestehenden Kenntnisse hinsichtlich der Qualifizierung zur Betreuungskraft. Hierbei wird das vermittelte Wissen zu verschiedenen Themen in der Betreuungsarbeit aktualisiert und in Gesprächen überprüft, ob es praxisnah angewandt wird.
Die Fortbildung kann aus verschiedenen Wunschthemen zusammengestellt werden, wie z. B.
• Wohlbefinden, physischer Zustand und psychische Stimmung
• Wie geht es mir als Betreuungskraft
• Empathie, Kommunikation und Motivation
• Neuerungen in der Politik
• Kollegialer Erfahrungsaustausch
• Auffrischung Krankheitsbild Demenz
• Impulse für Alltagsaktivitäten
• Biographiearbeit
Wie lange dauert die Pflichtfortbildung?
Die Fortbildung umfasst zwei Tage mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. Einige Lehrgänge können auch als Fernlehrgang, Online-Kurs oder Webinar absolviert werden.
Was kostet die Fortbildung?
Die Kosten liegen zwischen 140 und 220 Euro. Einige Kurse sind auch förderfähig.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Eine abgeschlossene Ausbildung als Alltagsbegleiter / Betreuungskraft und eine ausübende Tätigkeit in diesem Bereich.
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