Übersicht Kurse für Betriebsräte mit Unterkunft
Spezielle Weiterbildungen für Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung und Kurse finden meist nur in größeren Städten statt. Wer in eher ländlichen Regionen lebt, muss daher für die passgenaue Weiterbildung Anfahrten oder sogar Übernachtungen in Kauf nehmen. Einige Institute und Akademien sind sich dieser Teilnahmehürde bewusst und bieten ihre Seminare zum Thema Übersicht Kurse für Betriebsräte daher mit einer Unterkunft an. Auf diese Weise können die Kursteilnehmer komfortabel und kostengünstig übernachten und müssen sich nicht zusätzlich um Übernachtungsmöglichkeiten kümmern. Man spart Zeit und Aufwand. Zudem achten die durchführenden Akademien darauf, dass Hotels oder Pensionen nicht allzu weit vom Schulungsort entfernt sind.
Weist ein Kursveranstalter seine Seminare zum Thema Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung "mit Unterkunft" aus, sollte man als Interessent in jedem Fall nachfragen, ob Zusatzkosten anfallen oder ob die Kosten der Unterkunft bereits im Seminarpreis inkludiert sind.
Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte
Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:
- Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Protokoll- und Schriftführung
- Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Mobbing und Burn-Out
- Betriebsverfassungsrecht
- Innerbetriebliche Mediation
Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
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