Art. 83 EPÜ: EP-Anmeldung ausreichend offenbart? - Nicht zu viel und nicht zu wenig sagen!
Unsere Referenten werden Ihnen ein vertieftes Verständnis des Art. 83 EPÜ vermitteln. Praktische Beispiele werden Ihnen zeigen, wie Sie eine unzureichende Offenbarung bei Ihrer Patentanmeldung vermeiden können. Sie werden wissen, wie Sie die Herausforderungen von Art. 83 EPÜ im Zusammenspiel mit anderen einschlägigen Vorschriften und Regeln der EPÜ bewältigen können.
- Kernfragen zur ausreichenden Offenbarung
- Ausführbare Offenbarung; unzureichende Offenbarung
- Biotech-Anwendungen: Nukleotide und Aminosäuresequenzen; biologisches Material
- Ausreichende Offenbarung und Klarheit bzw. Anspruchsänderung
- Disclaimer und ausreichende Offenbarung
Veranstaltungs-Code | FB24-128251-57563987 |
Bildungsziel der Schulung:
Artikel 83 EPÜ ist ein wesentlicher Bestandteil der Patentfähigkeit wie Neuheit und erfinderischer Tätigkeit: Anmelder achten häufig weniger auf eine ausführbare Offenbarung. Wenn die Erfindung, die geschützt werden soll, nicht so offenbart ist, dass sie durch den Fachmann nachgearbeitet werden kann, dann laufen Sie Gefahr, dass Ihre Patentanmeldung zurückgewiesen oder Ihr Patent widerrufen wird und dass die Anmeldung nicht als Stand der Technik verwendet werden kann.
Unsere Referentin und unser Referent werden Ihnen ein vertieftes Verständnis des Art. 83 EPÜ vermitteln. Praktische Beispiele
werden Ihnen zeigen, wie Sie eine unzureichende Offenbarung bei Ihrer Patentanmeldung vermeiden können. Sie werden wissen, wie Sie die Herausforderungen von Art. 83 EPÜ im Zusammenspiel mit anderen einschlägigen Vorschriften und Regeln der EPÜ bewältigen können.
Veranstaltungsort:
Online-Webinar
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Kursart:
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