Befähigungsnachweis Bediener von Hubarbeitsbühnen
Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGR 500 Kap.2.10. Abs. 2 nur Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Sie erwerben mit dem Lehrgang den Befähigungsnachweis.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs sind erste Kenntnisse mit Hubarbeitsbühnen.
Schwerpunkte:
Einsatzmöglichkeiten und Betrieb von HAB, Sondereinsätze
Rechte und Pflichten von Unternehmern und Mitarbeitern im Umgang mit Hubarbeitsbühnen
Betriebsanweisungen und Beauftragung
Inbetriebnahme, Handhabung und Verhalten während des Betriebes
Übernahme, Organisation und Dokumentation von Vorgängen
Einsatz von Hubarbeitsbühnen in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen
Unfallgeschehen, Erste Hilfe und Maßnahmen bei Havarien
Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Prüfintervalle
Schriftliche Prüfung
Veranstaltungs-Code | FB24-300007-53953383 |
Veranstaltungsort:
14770 Brandenburg
Vollzeit
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Starttermin: 26.09.2024
Donnerstag ab 08:00 Uhr
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