Fortbildungslehrgang zur Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.
Zertifikate (vor 01.07.2010) liefen zum 30.06.2016 ab. Sachkundige mit Nachweis TRGS 519 sind fortbildungspflichtig.
Durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) mit Asbest auf 6 Jahre befristet. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang werden Ihre Sachkundenachweise um 6 Jahre verlängert.
Ihr Nutzen
Sie erhalten eine Verlängerung Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519, Anlage 3, um 6 Jahre.Sie kennen die Neuerungen der Rechtsvorschriften und Technischen Regeln.Sie kennen neue Sanierungsverfahren und Baustelleneinrichtungen.Das Seminar ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig.
Inhalt
Asbest – Verwendung und EigenschaftenAktuelles aus Vorschriften und RegelwerkAsbestverbot nach REACHChemikaliensanktionsverordnungGefahrstoffverordnung und TRGS 519BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“Vorstellung neuer ArbeitsverfahrenVerwendungsbeschränkungen, zulässige und unzulässige ArbeitsweisenTechnische und organisatorische MaßnahmenArbeitsweisen gemäß TRGS 519 / BaustelleneinrichtungAufgaben der sachkundigen PersonGefährdungsbeurteilungArbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit ÜbungenBetriebsanweisung und UnterweisungArbeitsmedizinische VorsorgePersönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Anwendung)
Veranstaltungs-Code | FB24-222563-52464535 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 (schwachgebundene Asbestprodukte). Bitte fügen Sie den Sachkundenachweis der Anmeldung bei.
Veranstaltungsort:
81925 München
Vollzeit
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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