Fortbildung gemäß EfbV/AbfAEV sowie Abfallbeauftragte gemäß AbfBeauftrV
Das Abfallrecht unterliegt zahlreichen Rechtsvorschriften und stetiger Weiterentwicklung. Die neue Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung gemäß § 9 Abs. 2 AbfbeauftrV.Nach EfbV und AbfAEV gilt dies in gleicher Weise für leitende Personen im Entsorgungsfachbetrieb bzw. in Betrieben nach Abfall Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Erwerben Sie aktuelles Wissen über die Neuerungen und Änderungen im Abfallrecht sowie deren Umsetzung.- Staatlich anerkannt -
Veranstaltungs-Code | FB24-236869-55298979 |