Jährliche Unterweisung Atemschutzgeräteträger (DGUV 112-190)
Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Ihr Nutzen
Lernen Sie den sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten (filtrierend) sowie die ordnungsgemäße Pflege.Sie wissen um das sichere Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht.
Inhalt
Zweck des AtemschutzesGesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)Atmung und AtemgifteAufbau und Wirkungsweise von AtemschutzgerätenEinsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen PraxisPflege, Wartung und Prüfung von AtemschutzgerätenGrenzen der Schutzwirkung, BenutzungsdauerPraktische Trageübungen
Veranstaltungs-Code | FB24-286143-52462937 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.2 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)
- Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
- Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck
- Mindestalter: 18 Jahre
Veranstaltungsort:
51105 Köln
Vollzeit
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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