Zur Prüfung befähigte Person von Zentrifugen nach DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11 Vermittlung der Prüffachkunde
- Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV
- Technische Regelwerke
- DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11 Teil 3, EN 12547, DIN 24405
- Sicherheitsrelevante Teile (Begriffsbestimmungen)
- Arten der Gefährdung
- Mechanische und elektrische Gefährdung
- Gefährdung durch Schleudergut
- Prüfungen
- Vor der Erstinbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Dokumentation der Prüfungen
- Betriebsanweisungen
- Einweisung in das Prüfen einer Zentrifuge
- Prüfplanung und Dokumentation
Hinweis:Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.
Veranstaltungs-Code | FB24-298866-51056514 |
Bildungsziel der Schulung:
Sie als betriebserfahrene Person mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfunge
Veranstaltungsort:
66280 Sulzbach
Vollzeit
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