Insolvenzrecht - Weiterbildung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Insolvenzrecht zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Insolvenzrecht - Weiterbildung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Insolvenzrecht, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Seminare zur Insolvenz und Insolvenzrecht
Keine Branche und keine Zeit ist vor Insolvenzen sicher. Ab wann droht eine Insolvenz, ab wann befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation oder Krise? Was ist bei einer Privatinsolvenz zu beachten? Das Insolvenzrecht ist komplex und nur von Fachleuten durchschaubar. Lernen Sie von Spezialisten die Anwendung des Insolvenzrechts bzw. den Ablauf eines Insolvenzverfahrens?
Mögliche Inhalt der Kurse:
- Kennzeichen einer Insolvenz
- Fristen im Insolvenzrecht
- Ablauf einer Insolvenz, Ablauf eines Insolvenzverfahrens
- Insolvenz anmelden / Insolvenzbeantragen
- Die Insolvenzverschleppung
- Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung
- Haftung des Aufsichtsrats bei Insolvenzverschleppung
- Der Insolvenzantrag - und ab wann muss man den Insolvenzantrag stellen?
- Der Insolvenzverwalter
- Die Insolvenzmasse, Ablehnung mangels Masse
- Unternehmenssanierung
- Der Gläubigerausschuss
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