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Aktuelle Seite: Start / Arbeitsalltag / Wo und wann gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung?

Wo und wann gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung?

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union behandelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Welche Ziele mit der Verordnung verfolgt werden und welche Deadlines zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Ratgebertext.

Ziel der DSGVO

Mit der Umsetzung der DSGVO strebt die Europäische Union einen einheitlichen datenschutzrechtlichen Rahmen an was die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft. Dadurch soll nicht nur der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt, sondern auch der Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Seit wann gilt die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten seit dem 25. Mai 2018. Im Mai 2016 ist die EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Danach begann ein zweijähriger Zeitraum, in dem die Mitgliedsstaaten alle Regelungen des neuen EU-Rechts in ihre nationalen Gesetze übernehmen sollten. Viele der Paragrafen lehnen sich an deutsches Recht an. Dennoch gab es auch in Deutschland einige Änderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten. Hier erfahren Sie, was sich durch die DSGVO in Deutschland geändert hat

Wo gilt die EU-DSGVO?

Die DSGVO löst die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr aus dem Jahr 1995 ab. Während diese Richtlinie in nationalem Recht umgesetzt werden musste, gilt die DSGVO in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten (seit dem 25. Mai 2018). Einige Aspekte des Datenschutzes können jedoch durch sogenannte Öffnungsklauseln national geregelt bzw. konkretisiert und ergänzt werden. Die Verordnung gilt außerdem auch für Anbieter mit Firmensitz außerhalb der EU, sofern sie Angebote an EU-Bürger richten (z.B. Facebook). Ist eine Firma in mehreren EU-Mitgliedsstaaten tätig, muss es zusätzlich zur Einhaltung der DSGVO die nationalen Ergänzungsregelungen beachten.

Welche Inhalte berücksichtigt DSGVO?

Insgesamt besteht die DSGVO aus 99 Artikeln in elf Kapiteln, die folgende Inhalte umfassen:

  • Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen (Ziele, Anwendungsbereich, Begriffe)
  • Kapitel 2: Grundsätze und Rechtmäßigkeit
  • Kapitel 3: Rechte von Betroffenen (Transparenz, Informationspflicht, Löschung, Widerspruchsrecht, Profiling)
  • Kapitel 4: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Datensicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzung, Datenschutzbeauftragter)
  • Kapitel 5: Übermittlung personenbezogener Daten (an Drittländer oder internationale Organisationen)
  • Kapitel 6: Unabhängige Aufsichtsbehörden
  • Kapitel 7: Zusammenarbeit und Kohärenz, EU-Datenschutzausschuss
  • Kapitel 8: Rechtsbehelfe, Haftung, Sanktionen
  • Kapitel 9: Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
  • Kapitel 10: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
  • Kapitel 11: Schlussbestimmungen (Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und Inkrafttreten der DSGVO)

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DSGVO-Checkliste: Welche Pflichten haben Firmen?

Bild: TheDigitalArtist – Pixabay.com

Kategorie: Arbeitsalltag

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