Wer sich für eine Weiterbildung interessiert ist bestimmt schon auf den Bildungsgutschein aufmerksam geworden. Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung für bestimmte Bildungsangebote. Doch wie beantragt man einen Bildungsgutschein, wer bekommt ihn und was kann damit gefördert werden? Auf diese und weitere Fragen gibt es hier eine Antwort.
Die wichtigste Frage zuerst: welche Kurse werden gefördert?
Hier kommt gleich eine gute Nachricht: zu fast jedem Kursthema gibt es Angebote, die mit dem Bildungsgutschein gefördert werden können. Allerdings muss man hier auch gleich einschränken. Der Kurs benötigt eine Zertifizierung nach AZAV. Ob ein Bildungsangebot zertifiziert ist, erfährt man immer direkt beim Anbieter. Auch bei Fortbildung24 lässt sich ganz schnell mithilfe des Förderungen Filters erkennen, ob es zu einem bestimmten Thema förderfähige Kurse gibt.
Allerdings hängt es nicht nur vom Kurs ab, ob eine Förderung möglich ist, sondern auch von den persönlichen Voraussetzungen.
Wer bekommt also einen Bildungsgutschein?
Die Förderung ist leider nicht für jeden geeignet. Der Bildungsgutschein richtet sich primär an Arbeitssuchende und Berufstätige, deren Job durch eine Weiterbildung gesichert und erhalten werden kann. Es geht also um eine verbesserte Beschäftigungsfähigkeit oder einfach gesagt darum, eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.
Für Berufstätige ist es erfahrungsgemäß schwieriger einen Bildungsgutschein zu bekommen, da man ja bereits beschäftigt ist. Hier gilt es dann nachzuweisen, dass der Job ohne die passende Weiterbildung voraussichtlich verloren wird. Das betrifft vor allem Berufe die aufgrund von technologischem Wandel an Relevanz verlieren oder sich stark wandeln.
Einen garantierten Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Allerdings stehen auch andere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Mehr dazu in unserem Artikel zu finanziellen Hilfen bei der Weiterbildung
Wie viel Geld bekommt man beim Bildungsgutschein?
Die anfallenden Kursgebühren werden direkt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beim Kursanbieter beglichen. Als Teilnehmer erhält man keine direkte Auszahlung.
Neben den Teilnahmegebühren können außerdem die Kosten für Unterrichtsmaterial, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und eine Kinderbetreuung übernommen werden.
Bildungsgutschein beantragen und einlösen
Der erste (und wichtigste) Schritt zur geförderten Weiterbildung beginnt mit einem Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Hier gilt es gut vorbereitet und überzeugend zu sein. Man muss darlegen, warum die Weiterbildung bei der Jobsuche oder der Jobsicherung helfen würde. Dazu kann man zum Beispiel abgelehnte Bewerbungen mit der aktuellen Qualifikation vorlegen. Außerdem sucht man sich am besten schon vorab eine bestimmte Weiterbildung und offene Stellen für diesen Abschluss heraus.
Der Bildungsgutschein wird dann mit genau diesem Bildungsziel ausgestellt. Er hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und ist zudem auch regional begrenzt.
Das bedeutet, man muss einen Kurs finden, der innerhalb der vorgegebenen Zeit startet und dieser darf nicht zu weit vom Wohnort entfernt sein. Es gilt der so genannte Tagespendelbereich, der bei täglich mehr als 6 Stunden Unterricht eine gesamte Pendelzeit von zweieinhalb Stunden als zumutbar einstuft.
Bei der Auswahl einer Akademie hat man freie Hand, muss aber die oben aufgeführten Kriterien beachten. Beim gewählten Bildungsanbieter wird der Gutschein dann eingereicht und ausgefüllt. Anschließend muss er für die finale Bestätigung und Freigabe noch einmal zur Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Förderfähige Kurse finden
Am einfachsten geht die Suche nach einer passenden und förderfähigen Weiterbildung mit unserer Suchfunktion auf Fortbildung24
Die Ergebnisse können einfach über den Förderungen Filter auf Kurse, die mit dem Bildungsgutschein finanzierbar sind, eingeschränkt werden.
Bei weiteren Fragen zu Fördermöglichkeiten oder für eine Unterstützung bei der Suche stehen unsere erfahrenen Bildungsberater und Beraterinnen gerne unter 08245/774860 zur Verfügung.
Bild: AdobeStock
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