An finanziellen Hürden sollte kein Studium scheitern. Der Bundestag hat daher höhere Leistungen für BAföG-Geförderte beschlossen. Zudem können ab dem 1. August 2019 mehr Menschen BAföG beziehen.
BAföG-Reform: 1. August 2019
727.000 Menschen erhielten laut statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Zum 1. August 2019 trat nun eine Bafög-Reform in Kraft: Die Fördersätze wurden angehoben, wodurch der Höchstbetrag in zwei Schritten von 735 auf 861 Euro im Monat steigt.
Zuletzt ist die Zahl der BAföG-Geförderten gesunken. Aufgrund steigender Einkommen können viele Familien ihren Kindern eine Ausbildung aus eigenen Mitteln ermöglichen. Gleichzeitig steigen aber auch die Kosten und belasten insbesondere die Familien, die bisher knapp über den Anspruchsgrenzen liegen. Diese sollen über höhere Einkommensfreibeträge gezielt entlastet werden.
Änderungen beim BAföG
Um den steigenden Wohnkosten – vor allem in Universitätsstädten – zu begegnen, wird der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte um 30 Prozent angehoben. Der Förderungshöchstsatz steigt um mehr als 17 Prozent auf maximal 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Ebenso werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt über 16 Prozent angehoben werden, nämlich um 7 Prozent im ersten Schritt 2019, um 3 Prozent in 2020 und nochmals um 6 Prozent in 2021. Dadurch werden deutlich mehr SchülerInnen und Studierende förderungsberechtigt.
Damit Ausbildung, Studium und Familienverantwortung besser miteinander vereinbar sind, können BAföG-Bezieher Kinderbetreuungszuschläge geltend machen. Pflegt man während der Ausbildung seine pflegebedürftigen Eltern, kann die Förderungshöchstdauer außerdem ausgedehnt werden.
Im Überblick:
Wohnzuschlag: 325 €
Förderungshöchstsatz: 861 €
Kinderbetreuungszuschlag: 150 € (für Kinder bis 14 Jahre)
Stand: 01.08.2019, Angaben ohne Gewähr, weitere Infos auf bmbf.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Bild: Tero Vesalainen – Pixabay.com
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