Betriebsräte vertreten Arbeitnehmerinteressen in Unternehmen. Sie sind mit verschiedenen Pflichten, aber auch umfangreichen Mitbestimmungsrechten ausgestattet und können so Macht und Einfluss auf die Entscheidungen des Betriebes ausüben. Welche Rechten und Pflichten ein Betriebsrat konkret hat, lesen Sie hier.
BetrVG – das Betriebsverfassungsgesetz
Die rechtliche Grundlage für Betriebsräte in Deutschland schafft das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darüber hinaus sind Kündigungsschutzgesetz und Arbeitsgerichtsgesetz wichtige Pfeiler für die Arbeit des Betriebsrates. Das BetrVG bezieht sich auf Betriebe des privaten Rechts und schließt damit öffentliche Dienststellen oder Verwaltungen aus. Ebenfalls ausgenommen sind Betriebe der Religionsgemeinschaften mit ihren karitativen oder erzieherischen Institutionen. Hier werden auf der Grundlage einer eigenen Kirchengesetzgebung so genannte Mitarbeitervertretungen berufen.
Wie wird ein Betriebsrat gewählt?
Grundsätzlich kann in jedem privaten Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden. Von diesen fünf Angestellten müssen drei in den Betriebsrat gewählt werden können.
Als wahlberechtigt gilt jeder Arbeitnehmer, der über 18 Jahre alt ist und überwiegend für den Betrieb arbeitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Angestellte im Betrieb selbst oder beispielsweise im Home Office bzw. als Außendienstmitarbeiter beschäftigt ist. Auch Leiharbeiter, die länger als drei Monate beschäftigt werden sollen, dürfen den Betriebsrat wählen.
Gewählt werden kann jeder Mitarbeiter, der sich zur Wahl stellt und bereits sechs Monate für den Betrieb arbeitet. Leitende Angestellte dürfen sich jedoch nicht zur Wahl stellen. Sie besitzen weder das aktive noch das passive Wahlrecht.
Der Betriebsrat wird in der Regel für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Diese kann variieren – je nach Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Wächst bzw. fällt die Anzahl der Angestellten um mindestens 50 Prozent, muss ein neuer Betriebsrat gewählt werden.
Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats
Nach § 80 Abs. 1 des BetrVG hat der Betriebsrat eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten. Kern seiner Tätigkeit ist die Vertretung der Arbeitnehmer. Er muss Anregungen seitens der Belegschaft aufgreifen, sich der Belange der einzelnen Angestellten annehmen und die Beschäftigung im Betrieb fördern und sichern.
Die Pflichten und Aufgaben des Betriebsrates im Einzelnen:
- Vertretung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber.
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Besonders hohe Bedeutung haben Tarifverträge, aber auch Vorschriften zur Unfallverhütung oder Betriebsvereinbarungen müssen überwacht werden.
- Der Betriebsrat sorgt im Unternehmen für Transparenz zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.
- Er muss einzelne Gruppierungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auf besondere Weise fördern und unterstützen. Darunter fallen ältere Beschäftigte, Schwerbehinderte oder Angestellte ausländischer Herkunft.
- Auch die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Themen, für die sich der Betriebsrat stark machen muss.
- Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.
- Der Betriebsrat muss Umweltschutzmaßnahmen sowie Arbeitsschutzmaßnahmen überwachen und fördern.
Rechte des Betriebsrats
Die Pflichten des Betriebsrats sind umfangreich. Sein Einfluss und seine Macht im Betrieb basieren jedoch auf den besonderen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten, mit denen er ausgestattet ist. Zahlreiche Maßnahmen können also nicht ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Betriebsrates durchgeführt werden.
Mitbestimmungsrechte
Typische Maßnahmen, bei denen der Betriebsrat einbezogen sein soll, sind Bekleidungsregelungen, Rauchverbote, Feiertagsarbeit, Betriebsurlaub oder Kantinenpreise. Er hat damit unmittelbaren Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsatmosphäre und das Miteinander im Betrieb.
Mitbestimmungsrechte können ausgeübt werden bei folgenden Themen:
- Regelung der Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Urlaubstage.
- Leistungsüberwachung und Leistungskontrolle der Arbeitnehmer durch technische Vorrichtungen.
- Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen.
- Durchführung betrieblicher Weiterbildungen und anderer Bildungsmaßnahmen.
- Konkrete Gestaltung von leistungsbezogenen Löhnen und Entgelten.
Selbst wenn bei einzelnen Maßnahmen und Umgestaltungen im Betrieb kein Mitbestimmungsrecht greift, kann der Betriebsrat unter Umständen ein Widerspruchsrecht ausüben, beispielsweise bei einzelnen Kündigungen von Arbeitnehmern. Die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wird dadurch nicht beeinflusst, jedoch muss der Arbeitnehmer bis zum Abschluss des Rechtsstreites weiterbeschäftigt werden.
Beteiligungsrechte
Die Betriebsräte selbst üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten also kein Entgelt für ihre Tätigkeit, müssen jedoch vom Arbeitgeber für ihre Aufgaben freigestellt werden. Ein Betriebsrat darf außerdem nur außerordentlich gekündigt werden, wofür die Zustimmung des Betriebsrates bzw. eines Arbeitsgerichtes notwendig ist. Damit ist das Arbeitsverhältnis des ehrenamtlich engagierten Mitarbeiters in besonderem Maße geschützt.
Des Weiteren sind Betriebsräte mit so genannten Beteiligungsrechten ausgestattet. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat in seiner Tätigkeit unterstützen, indem er ihm beispielsweise Unterlagen zur Verfügung stellt oder ihn rechtzeitig über geplante Maßnahmen informiert.
Anhörungs- und Beratungsrechte
Als Konsequenz der Beteiligungs- bzw. Informationsrechte des Betriebsrates sind die so genannten Anhörungsrechte zu beurteilen. Vor wichtigen Entscheidungen muss der Betriebsrat angehört und befragt werden. Damit soll dem Betriebsrat die Chance gegeben werden, dem Arbeitgeber seine Sicht der Dinge darzustellen und ihm gegebenenfalls Alternativvorschläge zu unterbreiten.
Das Beratungsrecht des Betriebsrates greift vor allem bei wichtigen Betriebsänderungen, beispielsweise bei der Stilllegung eines Betriebs oder grundlegenden Änderungen der Betriebsorganisation. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen in einem solchen Fall miteinander in Verhandlung und Beratung treten, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Unser Tipp:
Damit Betriebsräte ihre Aufgaben effektiv bewältigen können, müssen Sie gut geschult werden. Hier finden Interessierte vielfältige Weiterbildungen und Lehrgänge zu Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz.
Bild oben: Foto-Rabe, Pixabay.com
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