Wer hätte nicht gerne hin und wieder eine berufliche Auszeit? In Österreich bietet die so genannte Bildungskarenz die Möglichkeit, den Joballtag hinter sich zu lassen, um sich weiterzubilden. Welche Voraussetzungen für Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Hinweis: Beschäftigte in Deutschland haben keinen Anspruch auf Bildungskarenz, aber auf Bildungsurlaub – Infos finden Sie sich hier: Bildungsurlaub beantragen
Voraussetzungen für eine Bildungskarenz
Wer sich für eine Bildungskarenz interessiert, muss ein Arbeitsverhältnis vorweisen. Zudem ist das Einverständnis des Arbeitsgebers notwendig, da dieser eine Freistellung für die Dauer der Bildungskarenz genehmigen muss. Derzeit besteht für Beschäftigte in Österreich jedoch kein Rechtsanspruch auf Bildungskarenz.
Um eine Bildungskarenz beantragen zu können, muss man mindestens sechs Monate ununterbrochen beim Dienstgeber beschäftigt gewesen sein. Zudem darf eine Bildungskarenz nicht unmittelbar an eine Elternkarenz anschließen. Wer eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt, kann innerhalb von vier Jahren eine Bildungskarenz von maximal einem Jahr abschließen. Falls man die Bildungskarenz auf mehrere Jahre verteilt, muss jeder Teil mindestens zwei Monate dauern.
Voraussetzungen zur Bildungskarenz im Überblick:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS
- Mindestens sechs Monate ununterbrochenes und arbeitslosenversichertes Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber
- Vorliegen einer Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Beleg über die wöchentlichen Weiterbildungsstunden (mindestens 20 Wochenstunden inklusive Lernzeit bzw. mindestens 16 Wochenstunden für Eltern mit Kindern bis zu sieben Jahren)
Welche Weiterbildungen kommen in Frage?
Jede Fortbildung, die einen beruflich voranbringt, kommt für eine Bildungskarenz in Frage. Grundsätzlich sind das Schul- oder Studienabschlüsse, die man nachholt. Ebenso Fremdsprachenschulungen oder andere Qualifizierungen. Wo die Weiterbildung stattfindet, spielt in der Regel keine Rolle. Kurse ohne beruflichen Bezug, also Hobbykurse, werden nicht akzeptiert.
Finanzierung durch Weiterbildungsgeld
Unter bestimmten Voraussetzungen haben österreichische Beschäftigte Anspruch auf Weiterbildungsgeld, das vom AMS (Arbeitsmarktservice Österreich) bezahlt wird. Hat man mit seinem Dienstgeber eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart, kann man beim AMS Weiterbildungsgeld beantragen. Das Weiterbildungsgeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Mindestbetrag ist 14,53 Euro täglich. Das Geld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Bis zu Geringfügigkeitsgrenze kann man sich während der Bildungskarenz Geld hinzuverdienen (diese liegt derzeit bei 438,05 Euro).
Beendet man während der Bildungskarenz sein Arbeitsverhältnis, endet ebenfalls der Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Falls der Arbeitgeber das Dienstverhältnis aufkündigt, wird damit zwar die Bildungskarenz beendet, der Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht jedoch bis zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme.
Weiterbildungsgeld beantragen
Am sinnvollsten ist die persönliche Vorsprache beim AMS, da auf diese Weise schnell geklärt werden kann, ob man alle Voraussetzungen für Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld aufweist. Hierzu sollte man einen Termin bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS vereinbaren und darauf achten, sämtliche Fristen einzuhalten. Das Antragsformular sollte man bereits zum Termin mitbringen. Es muss vom Dienstgeber ausgefüllt und unterschrieben werden. Hier kann man es herunterladen.
Weitere Informationen zu Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld für Beschäftigte in Österreich erhalten Sie unter ams.at. Stand der Infos: 02.02.2018
Bild: EvgeniT – Pixabay.com
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