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Bildungsurlaub beantragen – so geht’s

Berufliche Weiterbildung steht hoch im Kurs. Dennoch sind viele Arbeitnehmer zögerlich, wenn darum geht, sich beruflich oder persönlich fortzubilden. Die Aussicht, seine kostbaren Urlaubstage für Seminare „opfern“ zu müssen, schreckt viele ab. Dabei gibt es doch den Bildungsurlaub! Der Gesetzgeber sieht mehrere bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für Arbeitnehmer vor, die sich weiterbilden möchten. Welche Voraussetzungen gelten und in welchem Bundesland welche Regelungen zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel.

[Hinweis: Beschäftigte in Österreich haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, aber auf Bildungskarenz – Infos finden Sie sich hier: Bildungskarenz in Österreich]

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Überblick Bildungsurlaub

  • Bildungsurlaub unterscheidet sich je nach Bundesland des Arbeitgebers
  • Umfasst meist 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage pro zwei Jahre
  • Man muss mindestens sechs bis zwölf Monate angestellt sein
  • Kurs muss keinen direkten Zusammenhang zum Beruf aufweisen
  • Kursangebot muss als Bildungsurlaub anerkannt sein
  • Arbeitgeber bezahlt Gehalt während des Kurses
  • Arbeitnehmer zahlt Kursgebühr
  • Spätestens vier bis acht Wochen vor Kursbeginn muss Antrag auf Bildungsurlaub gestellt werden

Außerdem wichtig zu wissen:

  • In einigen Bundesländern sind kleinere Betriebe vom Bildungsurlaub befreit
  • Antrag auf Bildungsurlaub kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden
  • Für Beamte und Azubis gelten gesonderte Regelungen

>Direkt zu den Regeln für Ihr Bundesland

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub beruht auf Landesgesetzen, wird also von jedem Bundesland gesondert festgelegt. Aktuell bieten Bayern und Sachsen keine Möglichkeit auf Bildungsurlaub an. Die übrigen Bundesländer stellen Arbeitnehmern fünf bis zehn Arbeitstage pro Jahr zur Weiterbildung zur Verfügung. Details zu den einzelnen Bundesländern erfahren Sie weiter unten im Artikel.

Anspruch auf Bildungsurlaub haben ausschließlich Arbeitnehmer. Rentner, Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner können keinen Bildungsurlaub wahrnehmen. Für Beamte und Azubis gelten außerdem gesonderte Voraussetzungen und Regelungen.

Welche Weiterbildung wird gefördert?

Da jedes Bundesland für sich entscheidet, sind die Anforderungen an den Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung unterschiedlich. Während ein Kurs im einen Bundesland gefördert wird, ist er womöglich im anderen Bundesland nicht anerkannt. In der Regel gilt der Bildungsurlaub für berufliche und politische Weiterbildung. Einzelne Bundesländer erkennen auch Schulungen für Ehrenämter oder kulturelle Weiterbildungen an. Das Kursangebot muss nicht zwingend mit dem eigenen Beruf zusammenhängen. So kann man beispielsweise Sprachkurse belegen oder Seminare zum Thema Stressmanagement besuchen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kursgebühren sowie etwaige Fahrt- oder Übernachtungskosten sind vom Arbeitnehmer selbst zu tragen. Der Arbeitgeber übernimmt aber die Kosten für die zusätzlichen Urlaubstage und bezahlt das Gehalt weiter. Sollte das Kursthema für die Tätigkeit im Unternehmen relevant sein, kann man natürlich im Vorfeld abklären, ob die Gebühren durch den Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen werden.

Bildungsurlaub anmelden

Sobald man ermittelt hat, ob man Anspruch auf einen Bildungsurlaub hat, kann man ein geeignetes Kursangebot suchen. Bevor man ein Seminar verbindlich bucht, sollte man aber zunächst beim Anbieter nachfragen, ob der Kurs im eignen Bundesland als Bildungsurlaub gilt. Zudem sollte man frühestmöglich mit dem Arbeitgeber abklären, ob man im fraglichen Zeitraum abkömmlich ist. Kleinere Betriebe sind mitunter vom Bildungsurlaub befreit. In manchen Bundesländern können Betriebe betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen, so dass sich die verfügbaren Tage für Bildungsurlaub reduzieren. Außerdem können Arbeitgeber den Bildungsurlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen, beispielsweise wenn im fraglichen Zeitraum bereits andere Kollegen Urlaub haben oder durch das Saisongeschäft viel Arbeit anfällt.

Hat man schließlich den Wunschkurs gebucht, erhält man vom Kursanbieter sämtliche Infos, die Anmeldebestätigung sowie den Anerkennungsbescheid als Bildungsurlaub zugesandt. Diese Unterlagen reicht man anschließend beim Arbeitgeber ein. Nach der Kursteilnahme muss man seinem Arbeitgeber die Teilnahmebestätigung zukommen lassen.

Welche Kurse bieten sich an?

Besonders beliebte Kurse:

  • Sprachkurse
  • Mentaltraining
  • Rhetorik-Seminar
  • Zeitmanagement und Arbeitsorganisation

Als Bildungsurlaub kann man eine Vielzahl von Kursen wahrnehmen, jedoch muss man zwingend vor der Buchung abklären, ob das jeweilige Seminar im jeweiligen Bundesland anerkannt ist. Wählt man beispielsweise einen Sprachkurs, werden in manchen Bundesländern nur bestimmte Sprachen als Bildungsurlaub anerkannt. In anderen Bundesländern sind die Sprachen zwar frei wählbar, jedoch muss der Sprachkurs in einem bestimmten Radius liegen und darf nicht als Sprachreise wahrgenommen werden. Es ist also entscheidend, rechtzeitig beim Kursanbieter Infos einzuholen.

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Unser Tipp:
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Suche nach einem passenden Seminar als Bildungsurlaub gerne weiter. Nutzen Sie unseren Such-Assistenten oder rufen Sie uns über unsere Service-Nummer an: 08245 / 77 48 6-0. Bitte geben Sie folgende Infos an: Wunsch nach Bildungsurlaub, Kursthema und Bundesland Ihres Arbeitgebers, wenn möglich ungefährer Zeitraum der Weiterbildung.

Übersicht über Regelungen in den Bundesländern

Baden-Württemberg:
Der Bildungsurlaub wird in Baden-Württemberg als Bildungszeit bezeichnet. Arbeitnehmer erhalten bis zu 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Urlaub zur beruflichen Weiterbildung oder politischen Bildung. Ebenso gefördert wird eine Qualifizierung, um danach ein Ehrenamt wahrzunehmen.

Bayern:
In Bayern gibt es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.

Berlin:
Arbeitnehmer erhalten bis zu zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmer unter 25 Jahren haben sogar einen Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen und politische Bildung.

Brandenburg:
In Brandenburg erhalten Arbeitnehmer eine sogenannte Bildungsfreistellung, die bis zu zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren umfasst. Berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung soll damit gefördert werden.

Bremen:
Das Bildungszeitgesetz sieht zehn Arbeitstage Urlaub in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren vor. Arbeitnehmer können diesen Urlaub für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung sowie für ehrenamtliche Schulungen einsetzen.

Hamburg:
Arbeitnehmer erhalten zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, um beruflichen, politischen und ehrenamtlichen Schulungen nachzugehen.

Hessen:
Hessen sieht fünf Arbeitstage Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor, die sich beruflich und politisch weiterbilden möchten. Auch Schulungen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden gefördert.

Mecklenburg-Vorpommern:
Das Bildungsfreistellungsgesetz sieht für Mecklenburg-Vorpommern fünf Arbeitstage Urlaub für Beschäftigte vor. Azubis erhalten fünf Urlaubstage für die gesamte Ausbildungszeit. Gefördert werden berufliche und politische Weiterbildung sowie Qualifizierung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts.

Niedersachsen:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub im Kalenderjahr, um allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung wahrzunehmen.

Nordrhein-Westfalen:
NRW sieht im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz fünf Arbeitstage Urlaub vor. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Gefördert werden berufliche und politische Bildung.

Rheinland-Pfalz:
Zehn Arbeitstage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre Bildungsfreistellung kann ein Arbeitnehmer für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung beantragen.

Saarland:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu sechs Arbeitstage Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres. Der Anspruch auf Freistellung beträgt zwei Arbeitstage. Ab dem dritten Tag muss der Arbeitnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit für die beantragte Weiterbildungsveranstaltung verwenden. Als Weiterbildung gelten berufliche, politische und ehrenamtliche Schulungen.

Sachsen:
In Sachsen gibt es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.

Sachsen-Anhalt:
Arbeitnehmer erhalten für eine berufsspezifische Weiterbildung bis zu fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.

Schleswig-Holstein:
Fünf Arbeitstage pro Jahr können Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein für allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung Bildungsfreistellung beantragen.

Thüringen:
In Thüringen stehen Arbeitnehmern bis zu fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr für gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene und ehrenamtsbezogene Bildung zur Verführung.

Stand: 24.01.2018

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Bild: TeroVesalainen – Pixabay.com

Kategorie: Weiterbildung

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