Berufliche Weiterbildung ist wichtig wie nie. Dennoch sind viele Arbeitnehmer zögerlich, wenn es um eine Fortbildung geht. Die Aussicht, kostbare Urlaubstage dafür „opfern“ zu müssen, schreckt viele ab. Dabei gibt es doch den Bildungsurlaub!
Der Gesetzgeber sieht mehrere bezahlte Urlaubstage für alle Arbeitnehmer vor, die sich weiterbilden möchten. Welche Voraussetzungen gelten und in welchem Bundesland welche Regelungen zu beachten sind, erklären wir in diesem Artikel.
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Überblick
- Bildungsurlaub unterscheidet sich je nach Bundesland des Arbeitgebers
- Umfasst meist 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage pro zwei Jahre
- Man muss mindestens sechs bis zwölf Monate angestellt sein
- Kurs muss keinen direkten Zusammenhang zum Beruf aufweisen
- Kursangebot muss als Bildungsurlaub anerkannt sein
- Arbeitgeber bezahlt Gehalt während des Kurses
- Arbeitnehmer zahlt Kursgebühr
- Spätestens vier bis acht Wochen vor Kursbeginn muss der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden
Außerdem wichtig zu wissen:
- In einigen Bundesländern sind kleinere Betriebe vom Bildungsurlaub befreit
- Antrag kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden
- Für Beamte und Azubis gelten gesonderte Regelungen
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Wer hat Anspruch?
Der Bildungsurlaub beruht auf Landesgesetzen, wird also von jedem Bundesland gesondert festgelegt. Alle Bundesländer, bis auf Bayern und Sachsen, stellen Arbeitnehmern fünf bis zehn Arbeitstage pro Jahr für eine Weiterbildung zur Verfügung.
Anspruch haben ausschließlich Arbeitnehmer. Arbeitslose, Rentner, Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner können keinen Bildungsurlaub wahrnehmen. Für Beamte und Azubis gelten außerdem gesonderte Voraussetzungen und Regelungen.
Welche Weiterbildung wird gefördert?
Da jedes Bundesland für sich entscheidet, sind die Anforderungen für die Bildungsfreistellung unterschiedlich. Während ein Kurs im einen Bundesland gefördert wird, ist er womöglich im anderen Bundesland nicht anerkannt. In der Regel gilt der Bildungsurlaub für berufliche und politische Weiterbildung. Einzelne Bundesländer erkennen aber auch Schulungen für Ehrenämter oder kulturelle Weiterbildungen an. Das Kursangebot muss nicht zwingend mit dem eigenen Beruf zusammenhängen. So kann man beispielsweise Sprachkurse belegen oder Seminare zum Thema Stressmanagement besuchen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kursgebühren sowie etwaige Anreisekosten oder Prüfungsgebühren musst du selbst tragen (diese können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden). Der Arbeitgeber übernimmt aber die Kosten für die zusätzlichen Urlaubstage und bezahlt das Gehalt weiter. Sollte das Kursthema für die Tätigkeit im Unternehmen relevant sein, kann man natürlich im Vorfeld abklären, ob die Gebühren durch den Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen werden.
Beim Arbeitgeber anmelden
Bevor du ein Seminar verbindlich buchst, solltest du beim Anbieter nachfragen, ob der Kurs im eignen Bundesland als Bildungsurlaub gilt. Außerdem solltest du so früh wie möglich (spätestens 4 bis 8 Wochen vor Kursbeginn) mit deinem Arbeitgeber klären, ob du im fraglichen Zeitraum abkömmlich bist und den Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber stellen. In manchen Bundesländern können Betriebe betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen, so dass sich die frei verfügbaren Tage für Bildungsurlaub reduzieren. Außerdem können Arbeitgeber die Freistellung aus betrieblichen Gründen ablehnen, beispielsweise wenn im fraglichen Zeitraum bereits andere Kollegen Urlaub haben oder durch das Saisongeschäft viel Arbeit anfällt.
Hast du schließlich den Wunschkurs gebucht, erhältst du vom Kursanbieter sämtliche Infos, die Anmeldebestätigung sowie den Anerkennungsbescheid zugesandt. Diese Unterlagen reichst du anschließend beim Arbeitgeber ein. Nach der Kursteilnahme musst du deinem Arbeitgeber außerdem die Teilnahmebestätigung zukommen lassen.
Welche Kurse bieten sich an?
Welchen Kurs du auswählst kommt natürlich ganz auf deine persönlichen Vorlieben und Ziele an. Sprachkurse und Seminare zu Persönlichkeitsentwicklung sind immer eine gute Wahl. Aber auch ein Zeitmanagement Seminar oder ein Rhetorik Seminar helfen dir bei deiner persönlichen Entwicklung.
Alternativ können auch berufsbezogene Fortbildungen eine spannende Option sein (z.B. ein Vertriebstraining). Diese haben den Vorteil, dass du durch deine gestiegene Qualifikation beim nächsten Gehaltsgespräch ein gutes Argument für eine Erhöhung hast. Außerdem sind die Chancen auf eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber in diesem Fall höher.
Unser Tipp:
Wir helfen dir bei der Suche nach einem passenden Seminar gerne weiter. Nutze unseren kostenlosen Such-Assistenten oder ruf uns einfach an: 08245 / 77 48 6-0
Übersicht der Bundesländer
Bildungsurlaub Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg wird die Freistellung als Bildungszeit bezeichnet. Arbeitnehmer erhalten bis zu 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Urlaub zur beruflichen Weiterbildung oder politischen Bildung. Ebenso gefördert wird eine Qualifizierung, um danach ein Ehrenamt wahrzunehmen.
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
Bildungsurlaub Bayern:
In Bayern gibt es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub Berlin:
Arbeitnehmer erhalten bis zu zehn Arbeitstage in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmer unter 25 Jahren haben sogar einen Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen und politische Bildung.
Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)
Bildungsurlaub Brandenburg:
In Brandenburg erhalten Arbeitnehmer eine sogenannte Bildungsfreistellung, die bis zu zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren umfasst. Berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung soll damit gefördert werden.
Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG)
Bildungsurlaub Bremen:
Das Bildungszeitgesetz sieht zehn Arbeitstage Urlaub in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren vor. Arbeitnehmer können diesen Urlaub für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung sowie für ehrenamtliche Schulungen einsetzen.
Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
Bildungsurlaub Hamburg:
Arbeitnehmer erhalten zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, um beruflichen, politischen und ehrenamtlichen Schulungen nachzugehen.
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HBGBildUrlG)
Bildungsurlaub Hessen:
Hessen sieht fünf Arbeitstage Urlaub für Arbeitnehmer vor, die sich beruflich und politisch weiterbilden möchten. Auch Schulungen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden gefördert.
Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE)
Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern:
Das Bildungsfreistellungsgesetz sieht für Mecklenburg-Vorpommern fünf Arbeitstage Urlaub für Beschäftigte vor. Azubis erhalten fünf Urlaubstage für die gesamte Ausbildungszeit. Gefördert werden berufliche und politische Weiterbildung sowie Qualifizierung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts.
Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)
Bildungsurlaub Niedersachsen:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub im Kalenderjahr, um allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung wahrzunehmen.
Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) – PDF
Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen:
NRW sieht im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz fünf Arbeitstage Urlaub vor. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Gefördert werden berufliche und politische Bildung.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz:
Zehn Arbeitstage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre Bildungsfreistellung kann ein Arbeitnehmer für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung beantragen.
Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
Bildungsurlaub Saarland:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu sechs Arbeitstage Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres. Der Anspruch auf Freistellung beträgt zwei Arbeitstage. Ab dem dritten Tag muss der Arbeitnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit für die beantragte Weiterbildungsveranstaltung verwenden. Als Weiterbildung gelten berufliche, politische und ehrenamtliche Schulungen.
Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
Bildungsurlaub Sachsen:
In Sachsen gibt es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt:
Arbeitnehmer erhalten für eine berufsspezifische Weiterbildung bis zu fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
Bildungsfreistellungsgesetz (BiFreistG ST)
Bildungsurlaub Schleswig-Holstein:
Fünf Arbeitstage pro Jahr können Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein für allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung Bildungsfreistellung beantragen.
Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)
Bildungsurlaub Thüringen:
In Thüringen stehen Arbeitnehmern bis zu fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr für gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene und ehrenamtsbezogene Bildung zur Verführung.
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Stand: 31.08.2023
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