Gerade in Bürojobs hat sich die private Internetnutzung am Arbeitsplatz mittlerweile eingebürgert. In manchen Berufsfeldern lässt sich die Trennlinie zwischen privatem und geschäftlichem Surfen nur schwer ziehen. Doch wo liegen die Grenzen und was ist in diesem Zusammenhang überhaupt erlaubt?
Privates Surfen im Job
Arbeitgeber können die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verbieten. Immer mehr Unternehmen machen von diesem Recht Gebrauch, denn Surfen nimmt nicht nur Arbeitszeit in Anspruch, sondern lenkt die Angestellten zudem von ihren Aufgaben ab.
Untersagt der Arbeitgeber ausdrücklich die private Nutzung des Internets darf er in Verdachtsfällen die Internetaktivitäten seines Mitarbeiters auswerten und diesen bei einem Verstoß gegen das Verbot sogar entlassen.
Ist dem Mitarbeiter hingegen die private Nutzung des Internets gestattet, gelten deutlich strengere Regelungen für den Arbeitgeber, der nun etwa das Fernmeldegeheimnis sowie das Telemediengesetz beachten muss. Eine Auswertung der Internetprotokolldaten des Angestellten ist beispielsweise nur mit dessen Einwilligung möglich. Für einzelne Personengruppen, beispielsweise für die Internetaktivitäten von Betriebsräten, greifen weitere Regelungen.
Handyspiele am Arbeitsplatz
Auf dem Smartphone Handygames zu spielen, liegt schon lange im Trend. Pokemon Go hat den Handyspielen jedoch einen neuen Höhenflug beschwert. Augmented Reality macht Pokemon Go zum Hype für Jung und Alt und das überall. Die kleinen Monster schwirren nicht nur im Freien umher, sondern hüpfen auch munter durch Büros und Produktionsstätten. Kein Wunder, dass Arbeitnehmer versucht sind, eine Arbeitspause einzulegen, um die Kreaturen zu jagen oder sich mit einem anderen Spiel die Zeit zu vertreiben.
Bislang sahen die meisten Arbeitgeber großzügig über die Smartphone-Nutzung am Schreibtisch hinweg. Doch Tatsache ist, dass sich Unfälle und Fehler im Zusammenhang mit Handyspielen häufen. Unternehmen wenden sich daher vermehrt mit Verboten an ihre Angestellten: Fehler oder Unfälle, die durch Ablenkung hervorgerufen wurden, schädigen das Unternehmen und gefährden je nach Branche sogar Leben.
Eine weitere Gefahr sehen Technologieführer und erfolgreiche Industrieunternehmen im Teilen der Spielergebnisse von Pokemon Go. Wer Screenshots der Monster über Social Media teilt, bietet der Konkurrenz zum Teil vertrauliche Einblicke in die Arbeitsumgebung.
Internetnutzung am Arbeitsplatz: Tipps
Wer kein Risiko eingehen möchte, sollte sich als Arbeitnehmer an Handyverbote am Arbeitsplatz halten und auch von der privaten Internetnutzung im Job absehen.
Doch auch Angestellte, denen das private Surfen erlaubt ist, sollten einige praktische Regeln beachten, um dem Arbeitgeber keine Angriffsflächen zu bieten.
- Verwenden Sie für private und geschäftliche Themen unterschiedliche Email-Konten. Dies hat zudem den Vorteil, dass Sie Ihren persönlichen Schriftverkehr nicht einbüßen, wenn Sie das Unternehmen wechseln.
- Notieren Sie Ihre Arbeitszeiten und Pausenzeiten, um gegebenenfalls nachvollziehen zu können, wieviel Zeit Sie tatsächlich mit privaten Belangen verbracht haben. Die zu erbringende Arbeitsleistung darf nicht durch das private Surfen beeinträchtigt werden.
- Stellen Sie Ihr Smartphone/Handy lautlos und lassen Sie es bewusst in der Tasche. Es ist ausreichend, während der Pausenzeiten Nachrichten oder Anrufe zu kontrollieren. Dem Partner, der Familie oder engen Freunden kann man zusätzlich die Büro-Telefonnummer aushändigen, damit sie einen in einem Notfall erreichen.
Bild: edar – Pixabay.com
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