Fast jeder Angestellte spielt hin und wieder mit dem Gedanken, eine längere Pause von der Arbeit einzulegen – eine Pause ohne Jobhandy, Verpflichtungen und Alltag. Das Sabbatjahr ist zweifelsohne beliebt. Dennoch nehmen sich nur wenige Arbeitnehmer eine längere Auszeit, da die Organisation und Umsetzung eines Sabbaticals recht kompliziert sein kann. Welche Sabbatical Modelle Sinn machen und wie man das Sabbatjahr beantragen kann, erfahren Sie hier.
Was ist ein Sabbatjahr?
Im Judentum bezeichnet das Sabbatjahr eine Zeitphase, in der die Felder brach liegen und nicht bearbeitet werden. Der Boden regeneriert sich und kann später wieder Frucht bringen. Wird dieses Konzept auf die Arbeitswelt übertragen, heißt das: Wer sich eine Auszeit vom Arbeitsalltag, eine längere Abwesenheit vom Schreibtisch oder von der Werkbank nimmt, kann danach wieder erholt und motiviert durchstarten. Im Prinzip soll Urlaub dieselbe Funktion erfüllen. Während der Sommerurlaub jedoch nur wenige Tage bis Wochen umfasst, ist das Sabbatjahr mehrere Monate oder sogar ein ganzes Jahr lang. Es ermöglicht einen ausreichenden Abstand zum Job, macht den Kopf frei oder gibt den Freiraum, um lang gehegte Träume zu erfüllen.
Sabbatical Ideen
Wer ein Sabbatjahr einlegen möchte, hat meist sehr gute Gründe dafür. Manch einer zieht die Reißleine, um einem Burnout vorzubeugen. Andere möchten gezielt mehr Zeit mit der Familie verbringen oder durch die Welt reisen. In der Regel ist ein Sabbatical nicht nur eine Auszeit vom Job, sondern auch vom Alltag. Man möchte aus den üblichen Bahnen ausbrechen und neue Wege ergründen. Mit frischer Motivation und vielen Erfahrungen im Gepäck kann man schließlich in sein „altes“ Leben zurückkehren und von der Auszeit zehren.
Beliebte Sabbatical Ideen sind zum Beispiel:
- Weltreise/Reise, Segeltrip, Bergwanderung, etc.
- Work and Travel
- Arbeiten auf der Alm
- Klosteraufenthalt, Wallfahrt, Pilgern
- Ehrenamtlicher Einsatz, Freiwilligenarbeit
- Auslandsstudium oder gezielte Weiterbildung (Kurse finden Sie bei Fortbildung24)
- Familiäre Gründe: Entlastung des Partners, Kindererziehung, Pflege, Hausrenovierung
Sabbatical Modelle
Rechtliche Grundlage
Ein übergreifendes und gesetzlich geregeltes Sabbatical-Modell gibt es in der freien Wirtschaft nicht. Im Einzelfall entscheidet der Arbeitgeber über die Auszeit. Nur Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst können sich bei einem Sabbatjahr auf rechtliche Rahmenbedingungen stützen.
In Deutschland ist das Sabbatical-Konzept zwar bekannt, wird von Unternehmen jedoch schlechter angenommen als in anderen europäischen Ländern. Viele Arbeitgeber stellt die längere Abwesenheit eines Angestellten vor personelle Schwierigkeiten. Oftmals existieren Sabbatical-Modelle daher nur in großen Konzernen, die Personalengpässe unkompliziert ausgleichen können. Grundlage für eine Auszeit vom Job ist neben dem Arbeitsvertrag eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.
Gleichgültig, welche Sabbatical-Vereinbarung man mit seinem Arbeitgeber trifft: Man muss die Abmachung auf jeden Fall schriftlich festhalten. Neben den einzelnen Modalitäten der Auszeit sollte zwingend die Rückkehr in den Job vertraglich geregelt werden. Insbesondere sollte man auf einen Kündigungsschutz während des Sabbatical achten.
Teilzeitmodell
Die Finanzierung des Sabbatjahres kann unterschiedlich bewältigt werden. Im Idealfall geht dem Sabbatical eine Sparphase voraus. Die übliche Arbeitsleistung wird geringer entlohnt. Das „angesparte“ Gehalt wird dann während des Sabbaticals ausbezahlt. Praktisch funktioniert das so: Man vereinbart eine Teilzeitbeschäftigung für ein entsprechend geringeres Gehalt, arbeitet aber in Vollzeit weiter. Der einbehaltene Lohn wird dann in der Freistellungsphase ausbezahlt. Der Vorteil eines vom Arbeitgeber finanzierten Sabbaticals besteht darin, dass die Sozialversicherung während der Auszeit weiterhin beglichen wird.
Ansparmodell
Mitunter besteht auch die Möglichkeit, Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto anzusammeln und diese im Sabbatical abzubummeln. Hierbei muss jedoch das geltende Arbeitszeitgesetz beachtet werden, wonach nicht mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag anfallen dürfen. Ebenso kann man nicht genommene Urlaubstage in die Freistellungsphase einspeisen. Da das Ansparen recht viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist dieses Modell nur für kürzere Sabbaticals denkbar.
Sonderurlaub
Öfter lassen sich Firmen jedoch auf eine unbezahlte Auszeit mehrerer Monate ein („unbezahlter Sonderurlaub“). In diesem Fall muss ein Änderungsvertrag zum Arbeitsverhältnis aufgesetzt werden. Man ist selbst für die Finanzierung des Sabbaticals sowie der Versicherungsbeiträge verantwortlich und sollte im Vorfeld Geld zur Seite legen. Wer länger als einen Monat aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, muss die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen selbst berappen. Von anderen Sozialversicherungsarten wie der Renten- und Arbeitslosenversicherung kann man sich freistellen lassen. Dennoch kann auch eine freiwillige Rentenversicherung sinnvoll sein, um keine Anrechnungszeiten einzubüßen.
Sabbatjahr beantragen
Ein Sabbatjahr ist keine spontane Entscheidung. Man muss zahlreiche Vorkehrungen treffen und Modalitäten planen. Es versteht sich von selbst, dass der Arbeitgeber rechtzeitig in das Vorhaben eingeweiht werden muss. Dadurch, dass keine Rechtsgrundlage für ein Sabbatjahr besteht, ist man ohnehin auf das Wohlwollen und Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Sich frühzeitig und vertrauensvoll an den Vorgesetzten und die Personalabteilung zu wenden, ist daher sinnvoll. Man bespricht Dauer und Zeitpunkt des Sabbatjahres und tauscht sich über die möglichen Modelle und Vereinbarungen aus. Gerade für längere Auszeiten von sechs bis zwölf Monaten sollte man von einer Planungsphase von ca. einem Jahr ausgehen.
Bild: veerasantinithi – Pixabay.com
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